Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

9. Aufl. 2024

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 56 Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Hans-Joachim Kanzler (Januar 2024)
Hinweis:

BStBl 1991 I 977, betr. degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter im Beitrittsgebiet; DB 1993, 1162, betr. Ermittlung der AfA für Gebäude im Beitrittsgebiet bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

1Rechtsentwicklung: Die Vorschrift wurde durch das EinigungsvertragsG v. gemeinsam mit den §§ 57 und 58 EStG, sowie dem inzwischen aufgehobenen § 59 EStG i. V. m. Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 16 Buchst. k des Einigungsvertrags v. in das EStG eingefügt.

2Durch Zeitablauf überholte Regelung: Die Vorschrift betrifft allein den VZ 1990. Sie ist daher durch Zeitablauf überholt und sollte ebenso aufgehoben werden, wie die Regelung in § 56 Nr. 2 EStG a. F. Diese Vorschrift zur Nichtanwendung der Anwendungsvorschriften und Übergangsregelungen im Beitrittsgebiet für VZ oder Wj. vor 1991 wurde bereits durch das StBereinG 1999 v. aufgehoben.

3Inhalt und Bedeutung der Regelung: Während die durch das ÄndStReformG 1990 v. eingeführte degressive AfA für Wohngebäude in den „alten“...

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