Einkommensteuergesetz Kommentar
9. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
BStBl 2014 I 1408.
Hilbert, Die geplante LSt-Nachschau, ; Dißars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, ; ders., StB 2013, 244; Markl/Eisele, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG – Prüfung vor Ort und ohne Ankündigung, ; Hilbert, BMF-Schreiben zur Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG, ; Bergan/Jahn, Die LSt-Nachschau nach § 42g EStG, ; Geuenich, Neue Spielregeln für die strafbefreiende Selbstanzeige, NWB 2015, 29.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 42g EStG ist Rechtsgrundlage zur Überprüfung lohnsteuerlicher Pflichten ohne vorherige Ankündigung. Durch Bekämpfung von Schwarzarbeit, Feststellung von Scheinarbeitsverhältnissen und Aufdeckung etwaiger Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung lohnsteuerlicher Pflichten dient die LSt-Nachschau der Sicherung des Lohnsteueraufkommens.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 42g EStG ist mit dem AmtshilfeRLUmsG in das EStG – nach Vorbild der USt-Nachschau (§ 27b UStG) – eingeführt worden und zum in Kraft getreten. Beweggrund war die mangelnde Effizienz von LSt-Au...