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Die neue Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG
Erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten
[i]Hilbert, NWB 47/2012 S. 3752Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (AmtshilfeRLUmsG), welches am im Bundesgesetzblatt (BGBl 2013 I S. 1809) verkündet wurde, hat der Gesetzgeber eine neue Ermittlungsmöglichkeit für die Finanzverwaltung in der Form einer sog. Lohnsteuer-Nachschau geschaffen. Nachfolgend wird die gesetzliche Regelung der Lohnsteuer-Nachschau dargestellt sowie auch einige der sich aus der gesetzlichen Neuregelung ergebenden Fragen erörtert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Lohnsteuer-Nachschau findet sich in § 42g EStG, der neu in das EStG eingefügt wurde. Diese neue Bestimmung, die gem. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG am Tag nach der Verkündung, also am , in Kraft getreten ist, hat den folgenden Wortlaut:
[i]Gesetzestext§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
(1) Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte.
(2) Eine Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. Dazu können di...