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Die neue Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-45176 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (Amtshilfe RLUmsG) hat der Gesetzgeber eine neue Ermittlungsmöglichkeit für die Finanzverwaltung in der Form einer sog. Lohnsteuer-Nachschau geschaffen. Die gesetzliche Grundlage für die Lohnsteuer-Nachschau findet sich im neuen § 42g EStG.
Ausführlicher Beitrag s..
Grundzüge der gesetzlichen Regelung
§ 42g EStG ist in fünf Absätze gegliedert, die folgende Aspekte zum Inhalt haben:
[i]Nur LSt-Pflichten betroffenNach Abs. 1 dient die Lohnsteuer-Nachschau allein der Kontrolle der steuerlichen Pflichten auf dem Gebiet der Lohnsteuer. Andere Steuern werden von ihr nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht umfasst.
[i]Nur während der GeschäftszeitenGemäß Abs. 2 Satz 1 findet die Lohnsteuer-Nachschau während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt.
[i]Vorlage von UnterlagenNach Abs. 3 haben die von der Lohnsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Unterlagen vorzulegen, die im Zusammenhang mit dem der Nachschau unterliegenden Sachverhalt stehen, und Auskünfte zu erteilen. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, bemisst sich nach de...