Online-Nachricht - Montag, 10.02.2014

Bundesfinanzhof | In 2014 zu erwartende Entscheidungen von besonderer Bedeutung

In seinem Jahresbericht 2013 weist der BFH u.a. auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2014 voraussichtlich gerechnet werden kann.

Folgende BFH-Entscheidungen sind hiernach u.a. in 2014 zu erwarten: 

Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Betriebsausgabenabzug für teilweise als Arbeitszimmer genutzte Räume: In den Verfahren NWB IAAAD-91843 und NWB EAAAD-87304 werden der III. Senat und der X. Senat damit befasst sein, ob im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats v. (BFH-Az. NWB EAAAD-35188) Aufwendungen für Räume, die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 5.2.2014).

Investitionsabzugsbetrag bei Planung einer Photovoltaikanlage: In den Verfahren NWB GAAAE-15740 und NWB QAAAE-18012 wurde bereits geklärt, dass bei in Gründung befindlichen Betrieben die Investitionsabsicht für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags neben der verbindlichen Bestellung auch durch andere geeignete Indizien belegt werden kann. Die Verfahren NWB HAAAE-17497 und NWB PAAAE-25619 bieten dem IV. Senat die Gelegenheit näher zu konkretisieren, ob bei der Planung einer Biogas- bzw. Photovoltaikanlage diese Absicht durch die Einholung eines unverbindlichen Angebots belegt bzw. ob in unzureichenden finanziellen Mitteln für eine derartige Anschaffung ein Indiz für das Fehlen einer solchen Absicht gesehen werden kann (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 22.10.2012)

Einbringung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens in das Gesamthandsvermögen einer neu gegründeten Personengesellschaft: Im Verfahren NWB FAAAE-22705 ist streitig, ob bzw. ggf. in welcher Höhe die Einbringung eines Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in das Gesamthandsvermögen einer neu gegründeten Personengesellschaft eine Gewinnrealisierung zur Folge hat, wenn der Buchwert des Wirtschaftsguts die Kommanditeinlage übersteigt und hinsichtlich des übersteigenden Betrags ein Darlehen gewährt wird (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 15.1.2013).

Abfärbewirkung bei geringfügiger gewerblicher Tätigkeit: Die Verfahren NWB UAAAD-85722, NWB CAAAD-96352 sowie NWB GAAAE-05589 bieten dem VIII. Senat Gelegenheit näher zu konkretisieren, wann die Umqualifizierung selbständiger Einkünfte einer Personengesellschaft aufgrund "geringer" gewerblicher Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb unverhältnismäßig ist und ob es dafür auf die absolute Höhe der schädlichen Einkünfte ankommt oder die Relation zu den Gesamteinnahmen der Gesellschaft (mit-)entscheidend ist (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 21.11.2011).

Regelmäßige Betriebsstätte: Das Verfahren NWB EAAAE-09949 wirft die Frage auf, ob die Rechtsprechung des VI. Senats, nach welcher ein Arbeitnehmer höchstens eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könne, auch auf die (regelmäßigen) Betriebsstätten im Rahmen der Gewinneinkünfte zu übertragen ist. Dies hätte zur Folge, dass nur die Fahrten zu der einen regelmäßigen Betriebsstätte den betragsmäßigen Einschränkungen der sog. Pendlerpauschale unterfallen (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 22.12.2011).

Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen überlassen und darf er ihn auch privat nutzen, ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil mit der pauschalen 1%-Methode zu bewerten. Diese für den Arbeitnehmer häufig ungünstige Pauschalermittlung findet keine Anwendung, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. In dem Verfahren NWB GAAAE-17522 wird sich der Senat mit der Frage auseinandersetzen, ob das Fahrtenbuch für ein ganzes Jahr zu führen ist oder ob es für seine Ordnungsgemäßheit ausreicht, dass dieses lediglich für einen Teil des Jahres geführt wird (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 15.6.2012).

Werbungskostenabzug bei Falschbetankung eines PKW: Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Fahrten von seiner Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte werden pauschaliert in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 € pro Kilometer) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt. Der BFH wird in dem Verfahren NWB RAAAE-44886 klären, ob auch Reparaturaufwendungen infolge der Falschbetankung eines PKW auf dem Weg zur Arbeit mit der Entfernungspauschale abgegolten sind, oder ob diese Aufwendungen neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden können (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 17.5.2013).

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz bzw. Poolarbeitsplatz: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind begrenzt bis zur Höhe von 1250 € abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (z.B. Lehrer). In dem Verfahren NWB AAAAE-17524 ist streitig, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann abzugsfähig sind, wenn in diesem ein so genannter Telearbeitsplatz eingerichtet wurde und der Arbeitnehmer nach einer Vereinbarung mit seinem Dienstherren von dort aus an bestimmten Wochentagen seine Arbeitsleistung erbringt. In dem Verfahren NWB HAAAE-47075 wird der BFH klären, ob ein Poolarbeitsplatz den Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ausschließt. Der Arbeitgeber hatte in diesem Verfahren für jeweils acht Großbetriebsprüfer ein Arbeitszimmer mit drei Arbeitsplätzen vorgehalten (sogenannte Poolarbeitsplätze; (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 3.9.2012).

Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Mit Urteil v. - NWB XAAAE-16284 hat der IX. Senat entschieden, dass Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer vermieteten Immobilie auch nach Veräußerung dieses Objekts als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, wenn der erzielte Veräußerungserlös nicht ausreicht, um den Kredit zu tilgen. Das Revisionsverfahren NWB ZAAAE-49334 wirft die Frage auf, ob ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen auch dann zu gewähren ist, wenn die Veräußerung des Objekts außerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist erfolgte (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 17.10.2013).

Antrag auf Realsplitting als rückwirkendes Ereignis: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Leistende dies beantragt und der Empfänger, der diese zu versteuern hat, zustimmt (sog. Realsplitting). Das VerfahrenNWB TAAAE-22709 bietet dem X. Senat Gelegenheit zu klären, ob allein der nach Eintritt der Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids des leistenden Ehegatten von diesem gestellte Antrag auf Realsplitting bei fortgeltender Zustimmungserklärung des Empfängers für die Annahme eines - die Berichtigung des Einkommensteuerbescheids ermöglichenden - rückwirkenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr  2 AO ausreicht (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 2.10.2012).

Höhe des dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Elterngeldes: Im Verfahren NWB SAAAE-27384 ist streitig, ob das dem Progressionsvorbehalt unterliegende Elterngeld auch dann um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu mindern ist, wenn im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten angesetzt wurden.

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen:  Der Steuerpflichtige erhält auf Antrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung) und Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen (max. 4.000 € bzw. 1.200 €). Voraussetzung ist, dass die Leistungen "haushaltsnah" bzw. "im Haushalt" erbracht werden. In den Verfahren NWB LAAAE-27411 und NWB OAAAE-30290 wird der BFH zu entscheiden haben, ob auch Dienstleistungen außerhalb der Grundstücksgrenze hierunter fallen können, wie die Schneebeseitigung auf dem Gehweg vor dem Grundstück und der Anschluss eines Grundstücks an die zentrale Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage. In dem Verfahren NWB FAAAE-39035 ist streitig, ob die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung eines privat genutzten Wohnhauses eine abzugsfähige Handwerkerleistung darstellt, auch wenn sich eine Reparatur nicht als notwendig erwiesen hat (s. hierzu auch NWB-Nachricht v. 16.10.2012).

Besteuerung von Abfindungen: In dem Revisionsverfahren NWB EAAAE-44873 ist streitig, ob beim Wechsel von einer unselbständigen Tätigkeit zur selbständigen eine Entschädigung nur zu außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG führt, wenn sie zusammengeballt zufließen, weil der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Entschädigung in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten würde (s. hierzu NWB-Nachricht v. 9.12.2013).

Umsatzsteuer

Fahrzeugüberlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Der XI. Senat wird sich in den Verfahren NWB TAAAE-15834 und NWB DAAAE-15835 mit der Frage auseinandersetzen, ob die Überlassung von Fahrzeugen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe des mit der ertragsteuerrechtlichen Pauschale (Erhöhung um 0,03% des Listenpreises monatlich für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bewerteten geldwerten Vorteils umsatzsteuerpflichtig ist, und zwar unabhängig davon, wie häufig die Fahrzeuge für diese Fahrten genutzt werden (s. hierzu NWB-Nachricht v. 27.8.2012).

Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Heilbehandlungen: In dem Verfahren NWB GAAAD-91887 wird sich der XI. Senat mit der Frage auseinandersetzen, ob die Überlassung von Operationsräumen an Ärzte zur Durchführung einer Operation durch einen Anästhesisten, der die Narkose während der Operation überwacht, als Teil einer ärztlichen Heilbehandlung oder zumindest als Vermietungsumsatz steuerfrei ist (s. hierzu NWB-Nachricht v. 20.6.2011).

Quelle: BFH online

Hinweis: Eine Übersicht weiterer Verfahren, in denen voraussichtlich im laufenden Jahr 2014 mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, finden Sie auf den Internetseiten des BFH unter der Rubrik Anhängigeverfahren/Entscheidungsvorschau. Sobald das Verfahren durch Urteil/Beschluss erledigt ist, führt das dort verlinkte Aktenzeichen auf den Entscheidungsvolltext.

 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-10952