Online-Nachricht - Donnerstag, 22.12.2011

Einkommensteuer | Betriebsstätte eines selbständigen Dozenten (FG)

Ein selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben (; Revision eingelegt).

Ein selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben (; Revision eingelegt).

Hierzu führen die Richter weiter aus: Im Lichte der Rechtsprechungsänderung des NWB DAAAD-89818), wonach Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben können, kann auch ein selbständig Tätiger nur eine Betriebsstätte haben. Verfassungsrechtlich ist eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und übrigen Steuerpflichtigen geboten. Bei den Fahrten des Klägers zu den verschiedenen Hochschulen handelt es sich daher nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG. Betriebsstätte in diesem Sinne ist nur ein Ort, an dem sich der ortsgebundene Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Gewerbetreibenden, Landwirts oder Selbständigen befindet.

Hinweis: Das FG hat die Revision zugelassen, die auch eingelegt wurde (Az. des BFH: VIII R 47/11).

Quelle: Pressemitteilung des

 

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-43171