Verfahrensrecht

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Umsatzsteuer/Verfahrensrecht //

Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft (BFH)

Sind die Voraussetzungen einer Organschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG mit einer KG als Organgesellschaft aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt (Bestätigung des BFH-Urteils v. 16.3.2023 - V R 14/21 (V R 45/19), BFHE 280, 89). Dies gilt auch im Rechtsbehelfsverfahren der KG gegen eine ihr gegenüber ergangene Steuerfestsetzung (BFH, Urteil v. 5.9.2024 - V R 5/23; veröffentlicht am 21.11.2024).

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Umsatzsteuer/Verfahrensrecht //

Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung (BFH)

Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem ‑ im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung ‑ eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht (BFH, Urteil v. 29.8.2024 - V R 19/22; veröffentlicht am 21.11.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Nur punktuelle Änderungsmöglichkeit nach § 50d Abs. 8 S. 2 EStG (BFH)

Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 50d Abs. 8 S. 2 EStG setzt voraus, dass die Arbeitnehmereinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wegen der Verletzung der in § 50d Abs. 8 S. 1 EStG normierten Nachweispflichten abkommenswidrig in die zu ändernde Einkommensteuerveranlagung einbezogen worden sind (BFH, Urteil v. 1.8.2024 - VI R 34/21; veröffentlicht am 21.11.2024).

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Abo

Postrecht: Vier-Tages-Zugangsvermutung beschlossen

Der Bundesrat und Bundestag haben dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) zugestimmt. Darin werden auch die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten in den §§ 122, 122a AO verlängert. Das Gesetz sieht auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vor, u. a. von Steuerbescheiden. Die bisherige Drei-Tagesfrist wird auf vier Tage verlängert. Fällt das Ende der Vier-Tagesfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Ablauf auf den nächsten Werktag. Weitere Informationen finden sich u. a. unter https://go.nwb.de/n78so.

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Verfahrensrecht //

Hemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung (BFH)

Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende Feststellungserklärung ab, so liegt darin zugleich ein Änderungsantrag gemäß § 164 Abs. 2 AO. Dieser führt, wird er vor Ablauf der Feststellungsfrist gestellt, gemäß § 171 Abs. 3, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO zu einer Ablaufhemmung (BFH, Urteil v. 7.8.2024 - IV R 9/22; veröffentlicht am 14.11.2024).

Abo Abgabenordnung //

Haftung des Gesellschafters bei Verpachtung von Wirtschaftsgütern

Ein Steuerpflichtiger, der Wirtschaftsgüter an eine Gesellschaft verpachtet, an der er mit mehr als 25 % beteiligt ist, haftet nach § 74 AO für die Unternehmenssteuern der pachtenden Gesellschaft. Die gesetzliche Voraussetzung, dass die Wirtschaftsgüter dem Pächter dienen müssen, ist bereits dann erfüllt, wenn die Wirtschaftsgüter für die Führung des Betriebs des Pächters und die Erzielung steuerbarer Umsätze von wesentlicher Bedeutung sind.

Abo Abgabenordnung //

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Übermittlung des Einspruchs an ein unzuständiges Finanzamt

Sobald eine Finanzbehörde erkennt, dass ihr ein fristgebundener Antrag irrtümlich zugeleitet wurde, hat sie diesen unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Entscheidend dabei ist, dass die Weiterleitung durch die unzuständige Behörde im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Zu diesen Übermittlungsmöglichkeiten zählt auch die Übersendung mit einfacher Post. Das Risiko eines dadurch nicht fristgerechten Eingangs bei der zuständigen Behörde lag bislang allein beim Steuerpflichtigen. In diesem Zusammenhang hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil v. 7.12.2021 - 1 K 539/21 ( DAAAI-61076) eine von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Entscheidung getroffen.

Editorial //

BEG IV verkürzt Aufbewahrungspflichten

Praktiker aus Unternehmen, Handwerk oder Forschung kritisieren zu Recht, dass Bürokratie in Deutschland zu einem erheblichen negativen ökonomischen und strategischen Faktor geworden ist, der im schlechtesten Falle wirtschaftliche, handwerkliche oder z. B. wissenschaftliche Projekte zumindest behindert. Bürokratievorgaben wie bspw. Berichts-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten müssen weiterhin konsequent überdacht und abgebaut werden. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) war ein notwendiger Anfang. Aufbewahrungspflichten verursachen logistische Kosten; ihre Reduktion wird die Unternehmen ökonomisch entlasten sowie die Ökologie schützen. Zwar werden Unterlagen zunehmend und bald weit überwiegend als elektronische Dokumente vorgehalten; Speicherplatz verursacht aber ebenfalls Kosten und verbraucht zudem Strom.

Abo Buchführung //

Aktuell geplante Änderungen für die Bargeldbranche

Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung und Empfehlungen des Bundesrates zur Änderung des JStG 2024

Aktuell bereitet sich die Bargeldbranche auf die Mitteilungspflicht (§ 146a Abs. 4 AO) vor, die zum 1.1.2025 eingeführt wird. Parallel dazu wurde jetzt der Referentenentwurf des BMF einer zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV mit weiteren Regelungen, die teils klarstellende Erläuterungen enthalten, aber auch weitere neue Fragen aufwerfen, veröffentlicht.

Abo Abgabenordnung //

Wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsakts trotz Widerrufs der Bekanntgabevollmacht

Mit Urteil v. 11.6.2024 entschied der BFH, ein Verwaltungsakt gelte als wirksam bekanntgegeben, wenn dem Finanzamt zum Zeitpunkt seines Erlasses der Widerruf einer zuvor dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht noch nicht zugegangen war. Auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Verwaltungsakts nach der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erst nach der Wirksamkeit des Widerrufs der Vollmacht kommt es insofern nicht an.

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