Verfahrensrecht | Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der
Länder haben eine Allgemeinverfügung für solche Einsprüche und Änderungsanträge
erlassen, mit denen geltend gemacht wird, dass die Besteuerung von
Erstattungszinsen (§ 233a
AO) als Einkünfte aus
Kapitalvermögen gegen das
Grundgesetz verstoße
(Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v.
- FM3-S
0625-1/14).
Die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder lautet wie folgt:
"Am anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer oder des Gewerbesteuermessbetrags, gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, gegen gesonderte Verlustfeststellungen nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG oder gegen Bescheide, die die Änderung einer der vorgenannten Festsetzungen oder Feststellungen ablehnen, werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, auch i.V.m. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG (i.d.F. des JStG 2010, BGBl. 2010 I S. 1768) und § 20 Abs. 8 EStG, § 8 Abs. 1 KStG oder § 7 GewStG verstoße gegen das Grundgesetz.
Entsprechendes gilt für am anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Festsetzung oder Feststellung im Sinne des Satzes 1.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
JAAAJ-85751