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Abgabenordnung | Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter
Die Besteuerungsgrundlagen für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind einheitlich und gesondert gemäß § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO festzustellen. Hierfür ist nicht erforderlich, dass der persönlich haftende Gesellschafter am Vermögen der KGaA beteiligt ist.
[i]Feststellung der gemeinsamen Einkünfte und der anderen damit zusammenhängenden BesteuerungsgrundlagenDie Feststellung umfasst neben den gemeinsamen Einkünften und deren Verteilung auf die KGaA sowie ihre persönlich haftenden Gesellschafter auch die anderen Besteuerungsgrundlagen, die mit den Gewinnanteilen im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören Dividenden, die unter das Teileinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG oder unter die Körperschaftsteuerbefreiung des § 8b KStG fallen, aber auch die Feststellung der nach einem DBA von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünfte i. S. von § 180 Abs. 5 AO oder eine Einlagenrückgewähr. Die einhe...