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Umsatzsteuer

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Insolvenzrecht/Umsatzsteuer //

Nachhaftung des Schuldners für Steuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO (BFH)

Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzverwalters, kommt eine Haftung des Insolvenzschuldners mit seinem insolvenzfreien Vermögen während des Insolvenzverfahrens nicht in Betracht. Diese Haftungsbeschränkung gilt weiter, wenn das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt sowie dem Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde (Fortführung des BFH-Urteils v. 10.11.2015 - VII R 35/13, BStBl II 2016, 372: BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 23/22; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Umsatzsteuer //

Steuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers (BFH)

Die Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung ausgegangen werden, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist (BFH, Urteil v. 30.4.2025 - XI R 5/24; veröffentlicht am 28.8.2025).

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Umsatzsteuer //

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token (NFT) (FG)

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst, sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt wird, mit dem sich ein Erwerber als "Eigentümer" des digitalen Guts ausgeben kann, die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG darstellen; eine Pseudonymisierung der Krypto-Wallet-Adressen der Leistungsempfänger steht insofern der Umsatzsteuerbarkeit nicht entgegen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.7.2025 – 5 K 26/24; Revision zugelassen).

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Umsatzsteuer //

Zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG (BFH)

Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung) (BFH, Beschluss v. 19.3.2025 - XI R 4/22; veröffentlicht am 14.8.2025).

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MwSt-Ausschuss //

Elektronische Rechnungsstellung „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“

Der Mehrwertsteuerausschuss hat Leitlinien zur Auslegung der Art. 218 und 232 MwStSystRL in der Fassung der RL (EU) 2025/516 („Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“) ab Inkrafttreten dieser Richtlinie zum 14.4.2025 veröffentlicht. Nach Art. 218 Abs. 2 MwStSystRL dürfen die Mitgliedstaaten grds. in ihrem Gebiet ansässige Steuerpflichtige für nichtinnergemeinschaftliche Leistungen (vgl. Art. 262 MwStSystRL) zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichten. Mitgliedstaaten, die diese Option ausüben, werden durch Art. 232 Abs. 2 MwStSystRL ermächtigt, eine solche Rechnungsstellung nicht von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig zu machen.

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Umsatzsteuer //

Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt (BFH)

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 24/23; veröffentlicht am 24.7.2025).

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