Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer/Verfahrensrecht //

Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft (BFH)

Sind die Voraussetzungen einer Organschaft i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG mit einer KG als Organgesellschaft aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt (Bestätigung des BFH-Urteils v. 16.3.2023 - V R 14/21 (V R 45/19), BFHE 280, 89). Dies gilt auch im Rechtsbehelfsverfahren der KG gegen eine ihr gegenüber ergangene Steuerfestsetzung (BFH, Urteil v. 5.9.2024 - V R 5/23; veröffentlicht am 21.11.2024).

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Umsatzsteuer/Verfahrensrecht //

Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung (BFH)

Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und UStG seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem ‑ im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung ‑ eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht (BFH, Urteil v. 29.8.2024 - V R 19/22; veröffentlicht am 21.11.2024).

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Abo Umsatzsteuer //

Besteuerung von unentgeltlichen Wärmelieferungen an andere Unternehmer (BFH)

Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen (BFH, Urteil v. 4.9.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20); veröffentlicht am 7.11.2024).

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Gesetzgebung //

JStG 2024: "Mobilitätsbudget" vom Tisch (hib)

Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen sog. Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss des Bundestags am 16.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drucks. 20/12780) gebilligt. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen, dagegen die Opposition. Allerdings erhielt die Regierungskoalition bei zahlreichen ihrer insgesamt 59 Änderungsanträge Zustimmung von den Oppositionsfraktionen. So stimmte die CDU/CSU-Fraktion beispielsweise ebenfalls für die Streichung des Mobilitätsbudgets, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich an dieser Stelle.

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