Grundsteuer C – Erneuter Versuch zur Mobilisierung von Wohnraum
Der Gesetzgeber lässt erstmals seit den 1960er Jahren wieder eine Grundsteuer C zu. Die Einführung ist jedoch den Kommunen freigestellt; ein Schachzug des Gesetzgebers, der – wie die Einräumung der Öffnungsklausel für die Länder – sofort Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aufkommen lässt.