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§ 6a GrEStG: Keine teleologische Reduktion der Vorbehaltensfrist in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme
Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel nach § 6a GrEStG spielt in der Transaktionspraxis eine maßgebliche Rolle bei der Abmilderung konzernumwandlungs- und -einbringungsbedingter Grunderwerbsteuereffekte. Wie so oft, steckt der Teufel aber im Detail und es kommt immer wieder zu Streitigkeiten über die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale, insbesondere der Definition des „herrschenden Unternehmens“ und – wie auch im Urteilsfall – der erforderlichen Vor- und Nachbehaltensfristen (). Der Beitrag zeichnet den bisherigen Rechtsprechungsweg des BFH in Bezug auf die Einhaltung der fünfjährigen Vorbehaltensfrist nach und ordnet das aktuelle Besprechungsurteil zum Fall der Ausgliederung zur Aufnahme ein.
Einordnung
Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel des § 6a GrEStG wurde durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom eingeführt und ist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden (§ 23 Abs. 8 Satz 1 GrEStG). Als steuerpolitische Reaktion auf die unmittelbaren Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise war sie Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem der Gesetzgeber das Ziel verfolgte, schnell u...