Alternative Streitbeilegung im Erbrecht
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Erbrechtliche Konflikte sind oft durch eine hohe Emotionalität und durch komplizierte Sachverhalte geprägt.
Als Steuerberater darf nur bestellt werden, wer die Prüfung als Steuerberater bestanden hat. Alternativ eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, sich von dieser Prüfung befreien zu lassen (§ 35 Abs. 1 StBerG). Zunehmend suchen Kanzleien Mitarbeiter auch in der öffentlichen Finanzverwaltung und angrenzenden Gebieten. Für die Umworbenen ist der Sprung in die Freiberuflichkeit ohne großen Aufwand möglich, wenn sie die Voraussetzungen für eine solche Befreiung von der Prüfung erfüllen.
Der Beitrag stellt das Urteil vom 27.10.2023 des OLG Düsseldorf vor. Es verneint eine Haftung des Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft für einen Insolvenzvertiefungsschaden, stellt sich mit seiner Auffassung allerdings gegen die BGH-Rechtsprechung.
Eine Rechtsgrundlage für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte besteht erst dann, wenn des CSRD-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten ist. Aufgrund dessen können Anträge auf Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte bei der WPK erst ab diesem Zeitpunkt gestellt werden. Für die Registrierung wird die WPK dann im Mitgliederbereich „Meine WPK“ einen digitalen Antrag bereitstellen, einschließlich Upload-Funktion für die erforderlichen Fortbildungsnachweise.
Ende November 2024 beschloss der Beirat der WPK Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP in Form der Ergänzung des § 16 Abs. 3 und Abs. 4 BS WP/vBP um ein Unlauterkeitsmoment hinsichtlich der Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen. Diese Satzungsänderungen wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Schreiben vom 16.12.2024 genehmigt, am 18.12.2024 bekannt gemacht und traten am Tag danach in Kraft.
Im Januar 2025 sowie im Dezember 2024 machten die WPK und die APAS mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt. Alle Maßnahmen waren an natürliche Personen gerichtet.
Die "Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe" wurde am 30.12.2024 im BGBl. 2024 I Nr. 443 verkündet. Zuvor hatte die Verordnung am 20.12.2024 den Bundesrat passiert.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat einen Leitfaden zum Einsatz von Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz veröffentlicht.
Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben), aktualisiert.
Das BMF hat am 11.10.2024 den Entwurf einer "Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Verordnungen im Recht der steuerberatenden Berufe" veröffentlicht. Damit sollen u.a. die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Es bestehen keine Zweifel an der Wirksamkeit der Steuerberaterplattform- und postfachverordnung (StBPPV). § 157e StBerG ist wirksame Ermächtigungsgrundlage für die StBPPV (FG Hamburg, Urteil v. 4.11.2024 – 3 K 89/24; Revision zugelassen).
In nicht wenigen Kanzleien herrscht ein (berechtigtes) Gefühl der Unzufriedenheit, weil nicht alle Dienstleistungen angemessen honoriert werden. Aber auch Mandanten sind unzufrieden, wenn doch einmal eine Rechnung „extra“ kommt. Die gute Nachricht ist, dass es sich besser machen lässt. Ein durchdachter und strukturierter Dienstleistungskatalog mit klarer Bepreisung bringt sowohl nach außen als auch nach innen Transparenz und Sicherheit.
Ab dem 1.8.2023 dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 1.8.2023 geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) macht auf eine Entscheidung des BGH aufmerksam, in der sich das Gericht zur zivilrechtlichen Haftung einer Steuerberaterin wegen Beihilfe zum Betrug sowie zur Strafbarkeit berufstypisch „neutraler“ Tätigkeiten sowie deren gerichtlicher Feststellung geäußert hat (BGH, Urteil v. 7.11.2024 - III ZR 79/23).
In dieser Ausgabe geht es um eine Aufgabe aus dem Wirtschaftsprüfer-Examen vom Frühjahr 2024 zur Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB und PublG.
Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe bestimmter Änderungen zugestimmt (BR-Drucks. 483/24 (Beschluss)). Die Länderkammer hat den ursprünglichen Verordnungstext der Bundesregierung in einigen Detailfragen ergänzt oder verändert. Setzt die Bundesregierung diese Maßgaben um, kann die Verordnung verkündet werden und in Kraft treten. Die Verordnung ergänzt das BEG IV, welches im Oktober verabschiedet und im BGBl. 2024 I Nr. 323 verkündet wurde (s. hierzu unseren ReformRadar zum BEG IV).
Die WPK hat die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für 2025 veröffentlicht.
Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf und blickt optimistisch in die Zukunft. Das bestätigen die repräsentativen Ergebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) 2024 im Auftrag der BStBK. Teilgenommen an der Online-Umfrage hatten fast 6.000 Berufsangehörige - das entspricht einer Rücklaufquote von über 25 Prozent.
Am 25.10.2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche berufsrechtliche Änderungen, auch im Bereich des Berufsrechts der Steuerberater vor, von denen einige punktuell erläutert werden.
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 8.11.2024 - FM3-S 0954-2/1).
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt (BFH, Beschluss v. 5.11.2024 - XI R 10/22; veröffentlicht am 19.12.2024).
Die WPK hat die Termine für das Wirtschaftsprüfungsexamen 2023/2024 bekannt gegeben sowie die Merkblätter für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer sowie für die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer aktualisiert.
In dieser Klausur-Aufgabe des WP-Examens aus dem zweiten Halbjahr 2022 geht es um die summarische Zuschlagskalkulation für die Berechnung der Material- und Fertigungseinzelkosten sowie der Herstellungskosten.
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Dies sieht die von der Bundesregierung am 11.12.2024 beschlossene Formulierungshilfe des Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“ vor.
Als Steuerberater darf nur bestellt werden, wer die Prüfung als Steuerberater bestanden hat. Alternativ eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, sich von dieser Prüfung befreien zu lassen (§ 35 Abs. 1 StBerG). Zunehmend suchen Kanzleien Mitarbeiter auch in der öffentlichen Finanzverwaltung und angrenzenden Gebieten. Für die Umworbenen ist der Sprung in die Freiberuflichkeit ohne großen Aufwand möglich, wenn sie die Voraussetzungen für eine solche Befreiung von der Prüfung erfüllen.