Fortbildungspflichten von Fachanwälten und Fachberatern
Zu den Grundpflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt die Pflicht zur Fortbildung. Besonders hervorzuheben ist dabei die Pflicht zur Fortbildung von Berufsträgern, die aufgrund einer Bezeichnung als Fachanwalt oder Fachberater besonderes Vertrauen von Mandanten in ihre Expertise in Anspruch nehmen. Zwar befasst sich aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit der anwaltlichen Fortbildungspflicht und Sanktionen bei Verstößen gegen sie. Die Entscheidungen sind aber auch für Fachberater von großer Relevanz.