Die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG als Haftungsfalle für steuerliche Berater
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
Das Thema der „reibungslosen“ Zusammenarbeit zwischen einem Mandanten und der Kanzlei ist einer der Dauerbrenner, wenn es um Kanzleimanagement geht. Schnell entsteht der Eindruck, dass der Mandant im Mittelpunkt steht und damit dem Steuerberater und seinen Mitarbeitenden „im Weg“. Auch wenn die meisten Mandanten sich redlich bemühen, die ihnen oft rätselhaften Vorgaben der Kanzlei (abgeleitet aus den Vorgaben, die die Finanzverwaltung und andere Behörden machen) zu erfüllen, gibt es immer wieder Mandanten, die durch ihr Verhalten für Unzufriedenheit in der Kanzlei sorgen. Dann steht die Frage im Raum, wie eine gute Zusammenarbeit auch mit „schwierigen“ Mandanten gelingen kann.
Nach herrschender Meinung werden Abschlussprüfungsverträge als entgeltliche Geschäftsbesorgung eingestuft. Der Beitrag zeigt, warum die Rechtsnatur eines klassischen Werkvertrags sehr viel zielgerichteter ist und welche Folgen dies für Herausgabeansprüche z. B. von Handakten im Haftungsfall hat.
Die Kammerversammlung der WPK 2024 findet am 17.6.2024 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr online statt. Eine Anmeldung dazu ist ab sofort möglich.
Mitte März sowie Anfang bis Mitte April 2024 haben die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mehrere berufsaufsichtliche Maßnahmen in Form der Rüge mit Geldbuße bekannt gemacht. Alle Maßnahmen waren jeweils anonymisiert und gegen natürliche Personen gerichtet.
Ein Steuerberater hat seinen Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung aufzuklären, auch wenn die Ermäßigung nicht beantragt worden war.
Der BFH ließ einen steuerlichen Berater wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung haften, obwohl die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts das Ermittlungsverfahren einstellte. Der Beitrag diskutiert, ob sich dies mit der rechtlich garantierten Unschuldsvermutung vereinbaren lässt.
Das Thema der „reibungslosen“ Zusammenarbeit zwischen einem Mandanten und der Kanzlei ist einer der Dauerbrenner, wenn es um Kanzleimanagement geht. Schnell entsteht der Eindruck, dass der Mandant im Mittelpunkt steht und damit dem Steuerberater und seinen Mitarbeitenden „im Weg“. Auch wenn die meisten Mandanten sich redlich bemühen, die ihnen oft rätselhaften Vorgaben der Kanzlei (abgeleitet aus den Vorgaben, die die Finanzverwaltung und andere Behörden machen) zu erfüllen, gibt es immer wieder Mandanten, die durch ihr Verhalten für Unzufriedenheit in der Kanzlei sorgen. Dann steht die Frage im Raum, wie eine gute Zusammenarbeit auch mit „schwierigen“ Mandanten gelingen kann.
Ein Urteil des LG Lübeck vom 11.1.2024 zeigt, dass die Regelung in § 34 Abs. 3 EStG für Berater schnell zur Haftungsfalle werden kann.
Ein Steuerberater hat seinen Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung aufzuklären, auch wenn die Ermäßigung nicht beantragt worden war.
Die elektronische Klageerhebung beim Finanzgericht durch Steuerberater ist ab dem 1.1.2023 grundsätzlich nur noch über das besondere Steuerberaterpostfach (beSt) zulässig. Hierauf macht das FG Schleswig-Holstein aufmerksam.
Die WPK hat die Termine für das Wirtschaftsprüfungsexamen 2023/2024 bekannt gegeben sowie die Merkblätter für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer sowie für die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer aktualisiert.
Ab dem 1.8.2023 dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 1.8.2023 geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.
Anwälte müssen in bestimmten Fällen eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermitteln. In einem Eckpunktepapier gibt die FIU nun Hinweise, welche Sachverhalte grundsätzlich nicht meldepflichtig sind. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Nach § 4 WiPrPrüfV ist die „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ ein Prüfungsgebiet im Wirtschaftsprüfungs-Examen. Dieses Prüfungsgebiet umfasst u. a. mathematisch-statistische Grundlagen, mit denen sich der vorliegende Examensfall aus dem 1. Halbjahr 2022 befasst.
Ein Steuerberater hat seinen Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung aufzuklären, auch wenn die Ermäßigung nicht beantragt worden war (Landgericht Lübeck, Urteil v. 11.1.2024 - 15 O 72/23; nicht rechtskräftig).
Die Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet „Angewandte BWL/VWL aus dem 2. Halbjahr 2021 befasst sich mit dem Lücke-Theorem, das einen Zusammenhang herstellt zwischen der zahlungsbasierten Investitionsrechnung und den traditionellen Verfahren der KLR oder den Rechengrößen des externen Rechnungswesens.
Nach herrschender Meinung werden Abschlussprüfungsverträge als entgeltliche Geschäftsbesorgung eingestuft. Der Beitrag zeigt, warum die Rechtsnatur eines klassischen Werkvertrags sehr viel zielgerichteter ist und welche Folgen dies für Herausgabeansprüche z. B. von Handakten im Haftungsfall hat.
Die Diskussion um die Auswirkungen künstlicher Intelligenz (KI) auf die Steuerbranche konzentriert sich bislang auf die Erbringung von Beratungsleistungen. Allerdings stellen diese meist nur einen geringen Anteil der Umsätze einer Kanzlei dar. Welche Folgen neue KI-gestützte Werkzeuge auf den Automatisierungsgrad wiederkehrender Tätigkeiten haben werden, wird dabei häufig übersehen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, den Fokus auf die Frage zu richten, wie KI das Kerngeschäft transformieren und welche Folgen der bereits einsetzende Optimierungswettlauf auf das Gleichgewicht im Wettbewerb haben wird.
Sendet ein Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an einen anderen Rechtsanwalt ein Schreiben, ist dieses dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht. Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-Email über den Eingang beim empfangenden Rechtsanwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des OLG Hamm v. 22.2.2024 - 22 U 29/23 macht die BRAK aktuell aufmerksam.
Das BFH-Urteil v. 11.7.2023 kann wie folgt zusammengefasst werden: Anonymität garantiere zwar grundsätzlich die größtmögliche Objektivität bei der Korrektur von Aufsichtsarbeiten. Daraus sei jedoch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung abzuleiten, das Prüfungsverfahren weitestgehend anonym zu gestalten. Solange von der entsprechenden Prüfungsstelle entweder das anonymisierte oder das nicht anonymisierte Prüfungsverfahren bei allen Prüflingen einheitlich durchgeführt werde, sei die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt.
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl 2021 I S. 2363) tritt am 1.8.2022 in Kraft. Mit ihm werden vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften u. a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) umfassend reformiert. Was ist vor dem 1.8.2022 in Bezug auf die Frage der Anerkennung, der Versicherungspflicht, der Firmierung und in Bezug auf die Zusammenarbeit mit freien Berufen nach § 1 PartGG konkret zu tun?
Die Steuerberaterplattform als zentrales Zukunftsvorhaben der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) steht dem steuerberatenden Berufsstand ab dem 1.1.2023 zur Verfügung. Als erster Anwendungsfall der Plattform wird das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) errichtet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl 2021 I S. 2363) geschaffen. Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform und die Kenntnisnahme eingehender elektronischer Nachrichten über das beSt sind mit einer gesetzlichen Verpflichtung verbunden, die im Steuerberatungsgesetz (StBerG) – § 86c Abs. 1 und § 86d Abs. 6 – in der am 1.8.2022 geltenden Fassung verankert sind.