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Berufsrecht

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Berufsrecht //

Fristenkontrolle: Erfordernis genauer Angaben zur Gewährung der Wiedereinsetzung (BRAK)

Die BRAK macht auf einen Beschluss des BGH aufmerksam, wonach für die Wiedereinsetzung einer Partei das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein muss. Die Aussage, es werde „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reicht nicht aus, um eine korrekte Fristenkontrolle darzulegen (BGH, Beschluss v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24).

Abo Beruf //

Aktuelle Rechtsprechung zur unzulässigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch den Steuerberater

Der Beruf des Steuerberaters ist durch seine teilrechtsberatende Tätigkeit geprägt. Die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten weist häufig Bezugspunkte zu außersteuerrechtlichen Regelungen auf, wodurch die Gefahr einer unzulässigen Rechtsdienstleistung entstehen kann. In Ergänzung zu § 2 StBerG (Geschäftsmäßige Hilfeleistung) und § 3 StBerG (Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen) und den §§ 32, 33 StBerG regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), in welchen Rechtsbereichen der Steuerberater ergänzend beraten und vertreten darf.

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Geldwäschebekämpfung/Berufsrecht //

Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit 17.2.2025 (BRAK)

Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Abo Schriftliche Steuerberaterprüfung //

Übungsklausur aus dem Umsatzsteuerrecht

Kuckucksuhren-Leidenschaften, juristische Expertisen und ein Sicherheitslaptop

Die nachfolgende Übungsklausur unterstützt Kandidaten bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie behandelt mehrere umsatzsteuerrechtliche Problemfelder in einem komplexen Sachverhalt und bietet mit einem hohen Schwierigkeitsgrad eine gute Grundlage zur Vorbereitung auf Prüfungssituationen. Der Fokus liegt dabei u. a. auf der neuen Kleinunternehmerregelung gem. §§ 19, 19a UStG nach dem JStG 2024, die seit dem 1.1.2025 gilt (vgl. hierzu auch in dieser Ausgabe die Fallstudie, zzgl. Schaubild), der Beurteilung von Vorsteuerberichtigungen und einer Vielzahl weiterer kleinerer Fragestellungen. Für die Bearbeitung der Klausur sollten drei Zeitstunden avisiert werden. Rechtsstand der Übungsklausur ist März 2025.

Abo Berufsrecht //

Doppelmitgliedschaft und Beitragspflicht von Steuerberatern in einer RAK

Der BGH (Beschluss v. 11.11.2024 - AnwZ [Brfg] 35/23, BAAAJ-82268) hat zur Pflichtmitgliedschaft nichtanwaltlicher Geschäftsführungsorgane einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft in der Rechtsanwaltskammer (RAK) entschieden und hierbei die bisherige Beitragspraxis für Steuerberater in einer RAK beanstandet. Seit dem 1.1.2025 sind durch die Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Steuerberater und Patentanwälte, die bereits Mitglied in ihrer jeweiligen Berufskammer sind, nun nicht mehr zusätzlich Mitglied der RAK, sodass sich die Problematik für die Zukunft erledigt hat. Die Entscheidung des Anwaltssenats hat aber noch Bedeutung für Fälle aus der Vergangenheit. Hier können betroffene Steuerberater ggf. die Rückerstattung überhöhter Beiträge beanspruchen.

Abo Beruf //

Mit einer einfachen Rechenformel zum richtigen Kanzleihonorar

In vielen Kanzleien herrscht das Gefühl vor, dass die erbrachten, fachlich sehr guten Leistungen häufig nicht angemessen vergütet werden. Aber wenn das „eigentlich“ verdiente Honorar nicht gefordert wird, um unangenehme Diskussionen zu vermeiden und/oder Mandanten nicht zu verprellen, handelt es sich um ein hausgemachtes Problem. Eine unklare oder unstrukturierte Preisgestaltung führt langfristig zu wirtschaftlichen Nachteilen und sorgt sowohl auf Kanzlei- als auch auf Mandantenseite für Unsicherheit. Wer sich hingegen aktiv mit seinem Honorarsystem befasst und es – Schritt für Schritt – optimiert, agiert eigenbestimmt und lässt sich nicht vom Markt und den Erwartungen der Mandanten steuern.

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