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Weitere Steuerthemen

Abo Außenprüfung //

Schätzungsbefugnis bei nur in Papierform vorliegenden Daten?

Wenn der Prüfer in einer Außenprüfung beanstandet, dass Belege und Aufzeichnungen nicht elektronisch aufbewahrt worden sind, stellt sich die Frage, ob trotz vorhandener Papierbelege eine Schätzung gem. § 162 AO zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Pflicht zur Nutzung der einheitlichen Datenschnittstelle gem. § 147b AO samt Schätzungsbefugnis zu sehen (s. Beyer, NWB 48/2024 S. 3294).

Abo Abgabenordnung //

Beweisverwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren

Der BFH hat mit Beschluss v. 23.4.2025 entschieden, dass der Auswertung einer im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sichergestellten Festplatte durch den Außenprüfer ein qualifiziertes Beweisverwertungsverbot entgegensteht, wenn die Staatsanwaltschaft vor der Übersendung der Festplatte an den Prüfer keine Durchsicht nach § 110 StPO vorgenommen und die für die strafrechtliche Ermittlung nicht relevanten Daten nicht von der Übermittlung an den Prüfer ausgenommen hat.

Abo Umsatzsteuer/Abgabenordnung //

Wenn das Finanzamt zweimal klopft

Das deutsche Steuerverfahrensrecht sieht durch den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO vor, dass die Steuerfestsetzung jederzeit zugunsten oder zulasten des Unternehmers aufgehoben oder geändert werden kann (§ 164 Abs. 2 Satz 1 AO). Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH. Der Unternehmer kann sich jedoch mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH hiergegen zur Wehr setzen.

Abo Einkommensteuer //

Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft

Das Darlehen eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an die vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich im Umfang der Beteiligungsquote des Gesellschafters nicht anerkannt. Aufgrund der bei den Überschusseinkünften geltenden Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt der Gesellschafter steuerlich das Darlehen im Umfang seiner Beteiligungsquote an sich selbst.

Abo Einkommensteuer //

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen

Bei Darlehensverträgen unter Angehörigen mangelt es nicht selten – wie bei grundsätzlich allen Verträgen unter Angehörigen – an einem Interessenwiderstreit. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung zu rechnen, ob das Vertragsverhältnis für steuerliche Zwecke anzuerkennen ist. In diesem Zusammenhang kommt dem sog. Fremdvergleich entscheidende Bedeutung zu.

Abo Steuerpolitik //

Steuerpolitische Schwerpunkte des Koalitionsvertrags 2025 im Bereich der Unternehmensbesteuerung

Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Maßnahmen und Absichtserklärungen, die einen Bezug zur Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik haben. Im Beitrag werden die Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung näher betrachtet und in den wirtschafts- und finanzpolitischen Kontext des Koalitionsvertrags eingeordnet.

Editorial //

Koalitionsvertrag vorgelegt

Die möglichen Koalitionäre aus CDU, CSU und SPD hatten am 9.4.2025 den Koalitionsvertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt, der nun noch durch die unterschiedlichen Gremien gebilligt werden muss. Auf 144 Seiten wird hier beschrieben, welche einzelnen Projekte die zukünftigen Koalitionäre umsetzen wollen. Die steuerpolitischen Leitlinien werden u. a. in dem zweiten Kapitel „Wirkungsvolle Entlastungen, stabile Finanzen, leistungsfähiger Staat“ dargestellt. Tage zuvor fanden bereits die internen Arbeitspapiere der einzelnen Arbeitsgruppen ihren Weg in die Öffentlichkeit, so auch das Papier der AG 16, Haushalt, Steuern, Finanzen.

Abo Solidaritätszuschlag //

BVerfG weist die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag 2020/21 zurück (BVerfG)

Von sechs Beschwerdeführern wurde beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag, genauer gesagt gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 eingelegt, da der sog. Solidarpakt II Ende 2019 ausgelaufen war und der Solidaritätszuschlag in 2020 unverändert sowie ab 2021 nur noch von bestimmten Steuerpflichtigen erhoben wurde (zur diesbezüglichen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 12.11.2024 siehe Morawitz, Kommentierte Nachricht NWB-EV 12/2024 S. 376, MAAAJ-79980).

Abo Steuerrecht //

Bewertung von Anteilen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften im Zuge von Übertragungen

Klärung offener Rechtsfragen durch die BFH-Urteile v. 25.9.2024 - II R 15/21 und II R 49/22

Werden Anteile an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft schenkweise oder von Todes wegen übertragen, sind diese nach § 12 Abs. 2 ErbStG i. V. mit § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG mit dem auf den Bewertungsstichtag festgestellten gemeinen Wert anzusetzen (§ 11 Abs. 2, § 9 Abs. 2 BewG). Der BFH hatte in seinen beiden Urteilen v. 25.9.2024 - II R 15/21 ( DAAAJ-84502) und II R 49/22 ( NAAAJ-84503) die Rechtsfragen zu klären, unter welchen Voraussetzungen der gemeine Wert von solchen Anteilen mindestens mit dem Substanzwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG) anzusetzen ist, bzw. ob der gemeine Wert solcher Anteile durch einen pauschalierten Abschlag reduziert werden darf, wenn die Kapital- eine Holdinggesellschaft ist.

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