Suchen

Weitere Steuerthemen

Abo Bilanzsteuerrecht //

Wirtschaftliches Eigentum und Gestaltungsmissbrauch beim Wertpapierdarlehen

Für die Bestimmung, wem das wirtschaftliche Eigentum i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO an Wertpapieren zuzurechnen ist, sind nach dem Grundsatzurteil des BFH v. 13.11.2024 vier Faktoren maßgeblich: Zu prüfen ist, (a) wer die mit den Wertpapieren verbundenen Kurschancen und Kursrisiken trägt, (b) wer rechtlich und tatsächlich über die Wertpapiere verfügen kann (wirtschaftliche Dispositionsbefugnis), (c) wer die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte ausüben kann und (d) wer rechtlich befugt ist, über die Aktien zu verfügen, insbesondere sie zu veräußern.

Editorial //

Das Aus für das Soli-Aus

Mit Spannung wurde das BVerfG-Urteil über das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) erwartet. Das BVerfG urteilte hierzu am 26.3.2025, dass die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird und demnach das SolZG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dies erleichtert mutmaßlich auch die Verhandlungen über einen möglichen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, da die angespannten öffentlichen Haushalte nun vorerst nicht auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, im Kassenjahr 2024 noch 12,6 Mrd. €, verzichten müssen. Der Gesetzgeber hatte mit der gesetzlichen Anpassung zum SolZG in 2019 bewirkt, dass der Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nur noch von 10 % der Steuerpflichtigen gezahlt wird. Dies wurde im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags als ein erster Schritt angesehen (BT-Drucks. 19/14103, S. 9).

Abo Fokus //

Fokus: Schätzung nach der Richtsatzsammlung – Manipulation am Kassensystem

Das FG Schleswig-Holstein hatte über einen Aussetzungsantrag aufgrund von Schätzungen eines asiatischen Buffet-Restaurants nach der Richtsatzsammlung zu entscheiden (FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 8.5.2024 - 1 V 123/23, IAAAJ-68870). Lesen Sie im Folgenden, wie das FG Schleswig-Holstein nach dem Beschluss des BFH zur Richtsatzsammlung vom 14.12.2022 (X R 19/21, OAAAJ-34737) geurteilt hat.

Abo Bewertungsrecht //

Der Substanzwert bildet nicht die Untergrenze bei der Bewertung eines Anteils, wenn der gemeine Wert im Sinne eines Marktwerts ermittelt werden kann

Der Substanzwert i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG ist nicht maßgeblich, wenn der Wert eines Anteils anhand des unter fremden Dritten zustande gekommenen Veräußerungspreises i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG ermittelt werden kann. Bei der Frage, ob ein Veräußerungspreis i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG gegeben ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse zu betrachten.

Abo Abgabenordnung //

Vorläufigkeitsvermerk wegen noch unklarer Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht

Der X. Senat neigt dazu, auch bei der gerichtlichen Kontrolle eines Vorläufigkeitsvermerks – ähnlich wie bei Haftungsbescheiden – zu differenzieren zwischen (1) den Tatbestandsmerkmalen der Norm (das Finanzgericht könne diese auf Grundlage des Sach- und Streitstands zum Schluss der mündlichen Verhandlung vollumfänglich überprüfen) und (2) der behördlichen Ermessensausübung (maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d. h. der Einspruchsentscheidung).

Abo Gesetzgebung //

Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Investmentfonds durch das JStG 2024

Durch das JStG 2024 wurden Änderungen im Investmentsteuergesetz vorgenommen, die in Anlehnung an § 6 AStG eine Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Investmentfonds bei Wegfall oder Beschränkung des Besteuerungsrechts im Inland sicherstellen sollen. Erfasst werden nicht alle Fondsinvestitionen, stattdessen werden Schwellenwerte eingeführt. Die Regelung gilt für Wegzugstatbestände nach dem 31.12.2024.

Abo Gesetzgebung //

Steuerliche Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes

Mit dem am 1.11.2024 in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) v. 19.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 206) hat die Ampel-Koalition kurz vor ihrem Ende noch eines ihrer wichtigsten gesellschaftspolitischen Vorhaben umgesetzt. Das SBGG sieht vor, dass durch formfreie und voraussetzungslose Erklärung gegenüber dem Standesamt der Geschlechtseintrag frei gewählt werden kann und allein dieser im Rechtsverkehr maßgeblich sein soll. Somit stellt sich die Frage, ob man auf diesem Weg steuerliche Vorteile durch Wahl eines vorteilhafteren Vervielfältigers nach § 14 Abs. 1 BewG, welche auf der geschlechtsspezifischen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts beruhen, erlangen kann.

Abo Schenkungsteuer //

Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Mit Urteil v. 31.7.2024 entschied der BFH, dass die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens als gemischte Schenkung zu versteuern ist. Zur Bemessung des schenkungsteuerlich relevanten Zinsvorteils war nicht der in § 15 Abs. 1 BewG festgelegte Zinssatz von 5,5 % heranzuziehen, da ein niedrigerer marktüblicher Zinssatz für vergleichbare Darlehen feststand. § 15 Abs. 1 BewG ist nicht zu entnehmen, dass der Steuerpflichtige selbst einen anderen marktüblichen Zinssatz nachweisen muss.

Editorial //

Steuerentlastungen im Jahr 2025

Zu Beginn des neuen Jahres darf man nach Johann Wolfgang von Goethe anmerken: „Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muß man beizeiten anfangen.“ Eben dieser Tatendrang kam dem Gesetzgeber im letzten Jahr wohl in den Sinn, als das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) kurzfristig im Dezember vom Bundestag (19.12.2024) und Bundesrat (20.12.2024) beschlossen wurde. Ein wesentliches Element des Steuerfortentwicklungsgesetzes sind die Tarifanpassungen für die Jahre 2025 und 2026. Während im Oktober und November 2024 von einzelnen Akteuren der Ampel-Koalition dieses Gesetz noch blockiert wurde, konnte es nach dem Bruch plötzlich nicht schnell genug gehen, Steuerentlastungen umzusetzen. Der Wahlkampf hatte begonnen.

Abo Einkommensteuer //

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Mit Urteil v. 20.9.2024 entschied der BFH zur entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen mit folgenden Leitsätzen: (1) Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. (2) Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nichtsteuerbarer Vorgang.

Loading...