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Weitere Steuerthemen

Stromsteuer //

Stromsteuerentlastungen nach § 9b StromStG

Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG bietet für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Möglichkeit, eine nahezu vollständige Entlastung von der gezahlten Stromsteuer zu erreichen. Aus Beratersicht wird diese Entlastungsmöglichkeit in Zeiten steigender Energiepreise leider von kleinen und mittleren Unternehmen immer noch nicht (voll) ausgenutzt. Die Antragsvoraussetzungen sind zwar vielschichtig, aber ist das Entlastungsverfahren einmal administrativ aufgesetzt, bieten sich jedes Jahr wieder stetige Entlastungsmöglichkeiten.

Immobilien-Personengesellschaft //

Steuerliche Aspekte der Auseinandersetzung von Immobilien-Personengesellschaften

Im Rahmen der Auseinandersetzung von vermögensverwaltenden Immobilien-Personengesellschaften sind zahlreiche steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere sind neben ertragsteuerlichen Gesichtspunkten – wie der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG und dem gewerblichen Grundstückshandel – auch umsatzsteuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen. Die Veräußerung kann dabei umsatzsteuerlich entweder als Geschäftsveräußerung im Ganzen oder als steuerfreie Grundstücksveräußerung erfolgen, was entscheidend für mögliche Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG sein kann.

Immobiliengesellschaft //

Trapped Cash bei Immobilien-GmbHs

Infolge der Kapitalerhaltungsvorschrift des § 30 GmbHG können GmbHs in bestimmten Fallkonstellationen darin gehindert sein, ihre Liquiditätsüberschüsse vollständig an ihre Gesellschafter auszuschütten. Hintergrund ist, dass Ausschüttungen von GmbHs an ihre Gesellschafter grundsätzlich auf die Höhe des sog. ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns beschränkt sind. In der Praxis ist insbesondere bei Immobiliengesellschaften nicht selten die Situation anzutreffen, dass Liquiditätsüberschüsse erzielt werden, denen liquiditätsneutrale Aufwendungen (vor allem Abschreibungen auf Gebäude) gegenüberstehen. Während liquiditätsneutraler Aufwand den ausschüttungsfähigen Gewinn mindert, ergeben sich keine Auswirkungen auf den Cash-Bestand. Soweit die überschüssige Liquidität nicht für die Tilgung von Schulden oder andere Zwecke benötigt wird, kann in der Kapitalgesellschaft Liquidität „gefangen“ sein (sog. Trapped Cash).

Außenprüfung //

Richtsätze ade? – oder doch nur ein weiteres Urteil zur Schätzung bei Kassenmängeln?

Mit dem BFH-Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) liegt das erste Urteil zur Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2018 vor. Dieser BFH-Senat hat „erhebliche Zweifel an der Eignung der Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung“. Entscheidungserheblich war dies jedoch nicht, da eine Schätzung anhand eines inneren Betriebsvergleichs vorzugswürdig war. Denn das Ermessen von Finanzamt und Finanzgericht bei der Wahl der geeigneten Schätzungsmethode ist nicht gänzlich frei. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wie auch die Zumutbarkeit bei der Anwendung von Schätzungsmethoden sind zu beachten.

Umsatzsteuer //

Neues zum Gutglaubensschutz im Umsatzsteuerrecht

Mit seinem Vorabentscheidungsersuchen v. 19.2.2025 - XI R 23/24 (BStBl 2025 II S. 668) will der (mittlerweile aufgelöste) XI. Senat des BFH unionsrechtlich klären lassen, in welchem Verfahren (Festsetzungs- oder Billigkeitsverfahren) ein Gutglaubensschutz bei der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist (s. dazu auch Brill, NWB 33/2025 S. 2236, OAAAJ-97503). Das Verfahren betrifft unmittelbar zwar nur einen Gutglaubensschutz im Rahmen der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Die Begründung des Vorabentscheidungsersuchens stellt jedoch ganz wesentlich auf allgemeine Erwägungen ab, die für das gesamte Umsatzsteuerrecht Geltung beanspruchen. Die Entscheidung des EuG könnte daher weitreichende Folgen im Umsatzsteuerrecht zeitigen und die bisherige Rechtspraxis in Deutschland – Berücksichtigung eines Vertrauensschutzes nur im Billigkeitsverfahren – beenden.

Editorial //

E-Sport für die Allgemeinheit

Das BMF hat am 4.9.2025 den Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vorgelegt. Wie zu hören ist, soll dieser Entwurf bereits am 10.9.2025, dem Tag der Drucklegung dieser NWB-Ausgabe, in das Kabinett, so dass der parlamentarische Prozess gestartet werden kann. Obgleich der Name des Gesetzes eher nüchtern wirkt, hat es das beabsichtigte Gesetz fiskalpolitisch in sich: Es wird in den kommenden Jahren mit jährlich 6 Mrd. € an Steuerausfällen gerechnet. Ein genauerer Blick in den Entwurf verrät dann auch, dass in dem Gesetz klassische Elemente eines Jahressteuergesetzes gepaart werden mit steuerpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dem Gesetzesvorhaben Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig gesichert, die Bürger entlastet und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

Gesetzgebung //

Steuerpolitisches Update aus Berlin: Stand der steuerpolitischen Vorhaben

Die Bundesregierung ist nun die ersten 100 Tage im Amt, zugleich endet die parlamentarische Sommerpause. Während der Sommerpause kamen immer einmal wieder Diskussionen über die allgemeine Einkommensteuerbelastung und eine mögliche Steuererhöhung auf, bisher ist hier aber keine abschließende politische Willensbildung in der Koalition zu erkennen. Eine Steuererhöhung, jedenfalls für Teile der Steuerpflichtigen, würde auch den Aussagen im Koalitionsvertrag entgegenstehen. Gleichwohl wird dieses Thema wohl immer wieder einmal bespielt werden.

Unternehmensbesteuerung //

Zukunft der Unternehmensbesteuerung im Lichte des steuerlichen Investitionssofortprogramms und des Koalitionsvertrags 2025

Der am 9.4.2025 geschlossene Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen und Vereinbarungen mit Bezug zur Unternehmensbesteuerung. Erste Maßnahmen mit steuersystematischem Bezug wurden bereits durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (steuerliches Investitionssofortprogramm) umgesetzt.

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