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BFH 27.11.2024 I R 19/21, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft

Das Darlehen eines Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an die vermögensverwaltende Personengesellschaft wird steuerlich im Umfang der Beteiligungsquote des Gesellschafters nicht anerkannt. Aufgrund der bei den Überschusseinkünften geltenden Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt der Gesellschafter steuerlich das Darlehen im Umfang seiner Beteiligungsquote an sich selbst.

[i]Kommanditistin war zu 100 % beteiligt und gewährte der Gesellschaft ein DarlehenDie Klägerin war eine GmbH & Co. KG, an der die F zu 100 % als Kommanditistin beteiligt war. Die Klägerin erzielte Vermietungseinkünfte i. S. von § 21 EStG, war also vermögensverwaltend tätig und nicht gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt; denn die F war neben der Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt. Die F gewährte der Klägerin im Juni 2012 ein verzinsliches Darlehen, auf das die Klägerin...

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Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft

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