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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer //

Ertragsteuerliche Organschaft – Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Mit Urteil v. 5.11.2025 - I R 37/22 hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, wann ein Gewinnabführungsvertrag für Zwecke einer ertragsteuerlichen Organschaft als tatsächlich durchgeführt i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG gilt. Die steuerliche Anerkennung einer Organschaft setzt nach Ansicht des I. Senats nicht allein die Erfüllung der aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche voraus. Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten auch in den jeweiligen Jahresabschlüssen der beteiligten Gesellschaften erfasst werden. Zudem hat die Erfüllung zeitnah zu erfolgen. Dabei hält der Senat einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Fälligkeit für ausreichend. Eine Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags während der Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren lässt die ertragsteuerliche Organschaft insgesamt entfallen und führt zur rückwirkenden Nichtanerkennung der Organschaft.

Körperschaftsteuer //

Verdeckte Gewinnausschüttung: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Mit Beschluss v. 17.12.2025 stellt der BFH klar, dass bei der Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung eines betrieblichen Pkws durch den Gesellschafter-Geschäftsführer die vom VI. Senat im Lohnsteuerrecht entwickelten Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis nicht übertragbar sind. Während der VI. Senat lediglich davon ausgeht, dass ein zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen typischerweise auch privat genutzt wird, jedoch nicht dafür streitet, dass überhaupt eine private Nutzungserlaubnis besteht, gilt im vGA-Kontext allein die tatsächliche private Nutzung des Betriebs-Pkw. Dabei spricht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt.

Körperschaftsteuer //

Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Ein Gewinnabführungsvertrag im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft wird nur dann tatsächlich durchgeführt , wenn die Forderungen und Verbindlichkeiten, die sich aus dem Gewinnabführungsvertrag (GAV) ergeben, in den Jahresabschlüssen gebucht werden und wenn die hieraus resultierenden Ansprüche innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit erfüllt werden.

Abgabenordnung //

Zur formellen Satzungsmäßigkeit und zum Ausschluss des Kooperationsprivilegs auf den Hoheitsbetrieb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Mit Urteil v. 20.11.2025 hat der BFH entschieden, die Satzung einer (vorgeblich) steuerbegünstigten Körperschaft müsse zweifelsfrei erkennen lassen, dass und welche ausschließlich steuerbegünstigten Zwecke verfolgt werden. Unklarheiten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Sei die formelle Satzungsmäßigkeit nicht gegeben, liege ein materieller Fehler i. S. des § 60a Abs. 5 Satz 1 AO vor, der zur Aufhebung eines Feststellungsbescheids nach § 60a Abs. 1 AO berechtige. – Zudem fallen juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im Hoheitsbetrieb steuerbegünstigte Zwecke erfüllen, nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO (sog. Kooperationsprivileg).

Bilanzsteuerrecht //

Im Beratungsfokus: Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlicher Organschaft

Wegen der zahlreichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie teils unterschiedlicher Auslegung der handelsrechtlichen GoB unter Gläubigerschutz- und Vorsichtsaspekten einerseits und leistungsfähigkeitsorientierter Steuerbemessung anderseits ist die Sorge um gescheiterte Organschaften in der Praxis in jüngerer Zeit trotz der steuergesetzlichen Heilungsregelung deutlich gestiegen.

Körperschaftsteuer //

Fremdübliche Verzinsung einer Pensionszusage bei Entgeltumwandlung

Die Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage (Direktzusage) für einen Gesellschafter-Geschäftsführer kann nicht anhand des Zinssatzes, der für eine arbeitgeberfinanzierte Direktzusage eines anderen Arbeitnehmers desselben Unternehmens vereinbart worden ist, überprüft werden. Maßgeblich ist vielmehr die Angemessenheit der Gesamtausstattung der Bezüge.

Abgabenordnung //

Praktische Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2025 auf Stiftungen und Vereine

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden mehrere Regelungen der Abgabenordnung angepasst, welche für steuerbegünstigte Körperschaften von praktischer Bedeutung sind. Die Neuregelungen betreffen u. a. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung sowie die Anforderungen an die Aufteilung der Gewinnermittlung in die einzelnen Sphären. Ziel des Gesetzgebers ist es, steuerbegünstigte Körperschaften zu entlasten. Aus den Erleichterungen ergeben sich allerdings Risiken, die von den Organen der Körperschaften zu berücksichtigen sind.

Gesetzgebung //

Aktuelles zum Gemeinnützigkeitsrecht

Am 23.12.2025 wurde das Steueränderungsgesetz 2025 veröffentlicht. Neben der steuerlichen Entlastung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern ist ein weiteres ausdrückliches Ziel des Gesetzes die Ausweitung der gesetzlichen Haftungsprivilegien des Vereinsrechts für ehrenamtliche Tätigkeiten, um die Anerkennung des Ehrenamtes zu erhöhen und mehr Ehrenamtliche für ein Vereinsengagement zu gewinnen.

Einkommensteuer //

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Mit Urteil v. 1.10.2025 hat der BFH entschieden, ein Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG an eine in der Schweiz ansässige Stiftung komme nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Spendenabzugs nach den einschlägigen Regelungen nach deutschem Recht erfüllt sind. Dazu muss bei der ausländischen – im Streitfall schweizerischen – Stiftung die formelle Satzungsmäßigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AO gegeben sein, und es muss der Nachweis erbracht werden, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist (§ 59 Halbsatz 2 AO i. V. mit § 63 Abs. 1 AO, sog. materielle Satzungsmäßigkeit).

Körperschaftsteuer //

Abzugsverbot durch § 8b KStG bei Gesellschafterdarlehen

Bei der Einkommensermittlung steuerpflichtiger Körperschaften sieht § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ein generelles Abzugsverbot für Gewinnminderungen aus einer Darlehensforderung vor, wenn das Darlehen von einem zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft Beteiligten gewährt wird. Der vorliegende Beitrag analysiert vor dem Hintergrund kürzlich ergangener Rechtsprechung vom Grundfall des Down-Stream-Darlehens von Mutter- an Tochter- bzw. an Enkelgesellschaft abweichende Fälle. Diese Darlehenskonstellationen sorgen vielfach für Streit zwischen Steuerpflichtigen, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Einen Ausweg aus dem grundsätzlichen Abzugsausschluss kann die sog. Escape-Klausel bieten. Insbesondere bei Dreieckssachverhalten darf aber auch ein mögliches Nebeneinander des Abzugsverbots gem. § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG und einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht außer Acht gelassen werden.

Körperschaftsteuer //

Kurzfristiger Eigenhandelserfolg durch Einsatz eigener Aktien als „Akquisitionswährung“

Mit dem Urteil v. 2.7.2025 entschied der BFH, dass ein Anteilserwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs gem. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung auch dann vorliegen kann, wenn eine AG eigene Aktien erwirbt, die sie als „Akquisitionswährung“ bei künftigen Erwerben von Unternehmensbeteiligungen einsetzen möchte.

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