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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer //

Kurzfristiger Eigenhandelserfolg durch Einsatz eigener Aktien als „Akquisitionswährung“

Mit dem Urteil v. 2.7.2025 entschied der BFH, dass ein Anteilserwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs gem. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG in der bis einschließlich 2016 geltenden Fassung auch dann vorliegen kann, wenn eine AG eigene Aktien erwirbt, die sie als „Akquisitionswährung“ bei künftigen Erwerben von Unternehmensbeteiligungen einsetzen möchte.

Körperschaftsteuer //

Darlehensverzicht durch ausländische Mutter-GmbH

Das Sächsische FG hält es für ernstlich zweifelhaft, ob § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG für Gesellschafter gilt, die im EU-Ausland ansässig sind. Nach dem Finanzgericht könnte eine verdeckte Einlage, die von einem im Ausland ansässigen Gesellschafter vorgenommen wird, daher auch dann für die inländische GmbH einkommensneutral sein, wenn das Einkommen des im Ausland ansässigen Gesellschafters durch die verdeckte Einlage gemindert worden ist.

Einkommensteuer //

Kritische Auseinandersetzung mit § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei der Ausgliederung eines BgA

Auch wenn die juristischen Personen des öffentlichen Rechts bereits eine Vielzahl ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten nicht mehr in der Organisationsform eines Regie- oder Eigenbetriebs ausüben, sondern diese Tätigkeiten in eigene juristische Personen ausgegliedert haben, gibt es weiterhin wirtschaftliche Tätigkeiten, die als Eigenbetrieb oder Regiebetrieb bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen eines BgA ausgeübt werden. Will man diese BgA nunmehr auf eine Kapitalgesellschaft ausgliedern, was in den allermeisten Fällen ertragsteuerneutral möglich ist, muss man sich mit der Frage der Kapitalertragsteuer befassen. Der Gesetzgeber hat bezüglich der Zulässigkeit der Rücklagenbildung in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nämlich auch geregelt, dass die Ausgliederungen eines BgA auf eine Kapitalgesellschaft unter Anwendung des Sechsten Teils des UmwStG zu einer fiktiven Ausschüttung der offenen Rücklagen führen.

Körperschaftsteuer //

Latente Steuern im Spannungsfeld der beschlossenen Körperschaftsteuersatzsenkung

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.7.2025 (BGBl 2025 I Nr. 161) eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % beginnend ab dem 1.1.2028 beschlossen. Viele steuerliche Anreize des „Investitions-Boosters“ (wie die degressive AfA oder E-Mobilität) wurden bereits häufig dargestellt und erörtert, wohingegen die Auswirkungen der Körperschaftsteuersatzsenkung auf die latenten Steuern (§ 274 HGB) bislang nur sehr stiefmütterlich behandelt wurden, obwohl diese für die davon betroffenen Unternehmen erheblich sind.

Bilanzierung //

Latente Steuern bei Steuersatzsenkung

Die Wirkung des Investitions-Boosters auf die Handelsbilanz

Mit dem am 18.7.2025 veröffentlichten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster“) werden nicht nur einige verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in der Steuerbilanz geschaffen, sondern auch der Körperschaftsteuersatz und der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften mit Wirkung für Veranlagungszeiträume ab 2028 gesenkt.

Einkommen-/Körperschaft-/Gewerbesteuer //

Mindestbesteuerung verfassungsgemäß

Das BVerfG hält die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG und § 10a GewStG für verfassungsgemäß. Danach verstößt es nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass Verluste, die den Betrag von 1 Mio. € (sogenannter Sockelbetrag) übersteigen, nur zu 60 % im Streitjahr 2008 mit Gewinnen ausgeglichen werden konnten, sodass der den Betrag von 1 Mio. € übersteigende Gewinn zu 40 % versteuert werden musste.

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