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Einkommensteuer | Private Pkw-Nutzung durch beherrschenden GmbH-Gesellschafter
Eine private Pkw-Nutzung durch einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu erfassen, wenn es keine eindeutige, klare und im Voraus getroffene Vereinbarung über die private Pkw-Nutzung gibt. Der Erlass eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids gegenüber der GmbH ist nicht zulässig.
[i]Finanzamt erließ Lohnsteuer-HaftungsbescheidDie Klägerin war eine GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der X war. Zum Betriebsvermögen der GmbH gehörte u. a. ein Mercedes. Eine Vereinbarung über die private Nutzung des Mercedes gab es nicht. Das Finanzamt stellte im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung eine Privatnutzung des Pkw fest, ermittelte einen Privatanteil nach der 1 %-Methode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und erließ einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid geg...