Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, wird IAS 1 ersetzt durch den am 9.4.2024 veröffentlichten IFRS 18. Der Beitrag erläutert, worauf sich die Praxis wird einstellen müssen – und dass man mit Umstellungsmaßnahmen besser früher als später beginnen sollte.
Die ESMA veröffentlichte am 27.5.2024 den 29. Auszug aus der Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen. Sie betreffen die IFRS-Rechnungslegung und die Berichterstattung alternativer Leistungskennzahlen (APM).
In dieser Folge geht es um die Rückwärtsänderung nach IAS 8 und IDW RS HFA 6 eines nicht offengelegten IFRS-Konzernabschlusses, wenn zwei Jahre nach der Erstanwendung nach IFRS 1 eine Fehlerkorrektur notwendig wird.
Der Beitrag zeigt die bisherigen Schwierigkeiten bei der bilanziellen Abbildung von Energielieferverträgen (Power Purchase Agreements) bei erneuerbaren Energien und wie die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 dem entgegenwirken sollen, insbesondere im Hinblick auf die own use exemption.
Die Mindestbesteuerung nach Pillar 2 beschäftigt nicht nur die Steuerabteilungen, sondern auch die Rechnungslegungsexperten der ganzen Welt und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Der Beitrag skizziert den Hintergrund und die Auswirkungen für die Praxis.
Die jüngste IFRS IC-Konferenz am 11.6.2024 befasste sich im Wesentlichen mit den Themen „IFRS 8 – Angabe von Erträgen und Aufwendungen nach Segmenten“ und „IAS 7 – Klassifizierung von Marginzahlungen“, deren Sachstand dieser Beitrag kompakt zusammenfasst.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
In seiner 276. Sitzung hat der FAB IDW RS FAB 41 (Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss) ohne materielle Änderungen gegenüber dem Entwurf verabschiedet.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2022 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Mit dem JStG 2022 wurde eine als Wahlrecht ausgestaltete steuerliche Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe des GWG-Grenzwerts eingeführt. Das aktuelle Buchführungs-Seminar stellt die Buchungen mit bzw. ohne Inanspruchnahme des Wahlrechts einander gegenüber.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Die Leserfrage geht der Frage nach, ob die Strompreisbremse buchhalterisch auf dem Aufwandskonto im Haben zu buchen sind oder ob sie als Ertrag auszuweisen ist.
Im Dezember 2022 ist bei einer prüfungspflichtigen GmbH absehbar, dass das Eigenkapital durch den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag zum Abschlussstichtag erstmalig negativ sein wird. Der Alleingesellschafter hat der GmbH in der Vorperiode ein Darlehen vergeben. Um die bilanzielle Überschuldung der GmbH zum Abschlussstichtag abzuwenden, soll die Buchung „Darlehen an Kapitalrücklage“ erfolgen.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2027 beginnen, wird IAS 1 ersetzt durch den am 9.4.2024 veröffentlichten IFRS 18. Der Beitrag erläutert, worauf sich die Praxis wird einstellen müssen – und dass man mit Umstellungsmaßnahmen besser früher als später beginnen sollte.
Die Mindestbesteuerung nach Pillar 2 beschäftigt nicht nur die Steuerabteilungen, sondern auch die Rechnungslegungsexperten der ganzen Welt und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Der Beitrag skizziert den Hintergrund und die Auswirkungen für die Praxis.
In dieser Folge geht es um die Rückwärtsänderung nach IAS 8 und IDW RS HFA 6 eines nicht offengelegten IFRS-Konzernabschlusses, wenn zwei Jahre nach der Erstanwendung nach IFRS 1 eine Fehlerkorrektur notwendig wird.
Obwohl der Post Implementation Review (PIR) zu IFRS 9 „Klassifizierung und Bewertung“ zu dem Ergebnis kam, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert, ergab sich noch Klarstellungsbedarf. Der Beitrag zeigt kompakt die wichtigsten Änderungen des am 30.5.2024 final verabschiedeten Entwurfs.
Die ESMA veröffentlichte am 27.5.2024 den 29. Auszug aus der Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen. Sie betreffen die IFRS-Rechnungslegung und die Berichterstattung alternativer Leistungskennzahlen (APM).
Der Beitrag zeigt die bisherigen Schwierigkeiten bei der bilanziellen Abbildung von Energielieferverträgen (Power Purchase Agreements) bei erneuerbaren Energien und wie die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9 dem entgegenwirken sollen, insbesondere im Hinblick auf die own use exemption.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Der Beitrag zeigt den Einfluss klimabezogener Aspekte auf die Durchführung von Wertminderungstests nach IAS 36 im Hinblick auf die Zahlungsströme, den Ansatz der ewigen Rente und geht auch auf die Angabepflichten ein.