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Rechnungswesen

Bilanzsteuerrecht //

Der Zeitpunkt der erstmaligen Bildung einer Rückstellung wegen künftiger Steuernachforderungen

Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung sind nach einem Urteil des FG Münster vom 15.11.2024 grds. nicht bereits im Jahr der Steuerentstehung zu bilden, sondern erst zu dem Bilanzstichtag, zu dem der Stpfl. aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss.

Examensfälle //

Investitionsrechnung (Rentenbarwert, Kapitalwert, Interner Zinsfuß, Bandbreitenanalyse)

Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ im WP-Examen die Investitionsrechnung. Zu den konkreten, wesentlichen Inhalten der Investitionsrechnung gehören dabei u. a. die Investitionsrechnung bei Sicherheit, inklusive der Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung, aber auch die Erweiterung der Investitionsrechnung um Unsicherheit. Sowohl der Investitionsrechnung unter Sicherheit als auch der Investitionsrechnung unter Unsicherheit wird gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 für das WP-Examen eine hohe Bedeutung zugeschrieben.

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GoBD: Aktualisierung aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Grund für die Anpassungen sind gesetzliche Neuerungen, wie u. a. die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen zum 1.1.2025. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung ein.

Bilanzierung //

Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden

Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.Ronig, Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen, GrundlagenJüttner, Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung, BBK 19/2024 S. 892

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