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Nachträgliche Herstellungskosten bei Baumaßnahmen an einer Teilfläche
I. Sachverhalt
Die V GmbH vermietet u. a. ein vierstöckiges Gebäude. Mieter in den drei oberen Etagen sind Ärzte. Das bisher auf die Bedürfnisse eines Lebensmitteldiscounters zugeschnittene Erdgeschoss (kaum Raumunterteilung, kaum Außenfenster usw.) wurde nach Auslaufen des Mietvertrags entkernt und unter Einzug von Zwischenwänden in zwei Gewerbeeinheiten aufgeteilt, eine zur Nutzung als Apotheke oder Drogerie und die andere zur Nutzung als Bäckerei o. Ä. Der aus dem EG erzielbare Mietzins konnte dadurch um mehr als 50 % gesteigert werden. Im Zuge der Baumaßnahme wurden die Heizung sowie die Installationsleitungen zeitgemäß erneuert, die ursprüngliche Toilettenanlage abgebaut und durch jeweils eine neue für beide Gewerbeeinheiten ersetzt. Außerdem wurden für die Gewinnung von Tageslicht mehrere neue Fenster geschaffen. Wesentliche Eingriffe in die Statik bzw. tragende Teile des Gebäudes waren nicht nötig. An den vier übrigen Etagen des Gebäudes sowie am Keller wurden keine Baumaßnahmen durchgeführt. Die Mieteinnahmen vor und nach Baumaßnahme sind wie folgt:
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vorher | nachher | Steigerung | |
Erdgeschoss | 100 | 150 | 50 % |
Etage 1 bis 4 | 400 | 400 | 0 % |
Gesamt | 500 | 550 | 10 % |
II. Fragestellung
Sind die Bauaufwendungen als nachträgliche Herstellungskosten zu aktivieren?