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Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen
Die Einführung bzw. der Wechsel auf eine neue ERP-Software – wie z. B. SAP S/4 HANA – ist für viele Unternehmen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die meisten Anbieter von ERP-Lösungen bieten die Software mittlerweile als „Software as a Service“ („SaaS“)-Lösungen an, bei denen das nutzende Unternehmen nicht Eigentümer der Software wird, sondern die Software über die vereinbarte Nutzungsdauer mieten bzw. leasen kann. Um die angebotene Software aufgrund individueller Anforderungen nutzen zu können, fallen oftmals erhebliche Implementierungskosten, sog. „Customizing“-Aufwendungen an, die die gemietete Software in einen individuellen betriebsbereiten Zustand versetzen. In der Literatur wird die Aktivierung dieser Customizing-Aufwendungen als eigenständiger immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 Alternative 1 HGB, wenn SaaS vorliegt, kontrovers diskutiert. Es geht insbesondere um die Frage, ob es sich bei den Customizing-Aufwendungen um einen selbst geschaffenen oder erworbenen immateriellen Vermögensgegenstand handeln kann.
Einordnung
Für die Frage, ob es sich um einen selbst geschaffenen oder erwor...