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Finanzverwaltung

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Umsatzsteuer //

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026 (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026, zur Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31.12.2025 zum 1.1.2026 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 - S 7220/00023/014/027).

Umsatzsteuer //

BMF-Schreiben zur Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % reduziert. In Verbindung hiermit stellen sich u. a. sowohl Fragen in Zusammenhang mit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Silvesternacht als auch bei sog. Kombiangeboten. Hierzu nimmt das BMF mit Schreiben v. 22.12.2025 (BAAAK-07090) Stellung. Rondorf, Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken, Grundlagen

Steuerrecht //

Zur Gewerbesteuerpflicht bei sog. aufwärts abgefärbten Personengesellschaften

Finanzverwaltung passt Auffassung mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 der Rechtsprechung an

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1838) passt die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht von vermögensverwaltenden Personengesellschaften in den Fällen der sog. Aufwärtsabfärbung der Rechtsprechung an. Die im BFH-Urteil v. 6.6.2019 - IV R 30/16 (BStBl 2020 II S. 649) zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.

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Lohnabrechnung //

Mögliche Fehler in den Gehaltsabrechnungen für Januar 2026 bei Landesbediensteten (FinMin)

Aufgrund einer technischen Störung im BZSt ist es bei der Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Deshalb konnten Dienststellen im öffentlichen Dienst, die Gehälter als Vorschuss auszahlen, in der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2026 in manchen Fällen nicht die richtigen Beiträge zur privaten Kranken -und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) war betroffen.

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