Finanzverwaltung | Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück (FinMin)
Die brandenburgischen Finanzämter
werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht
erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen
müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur
auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu
beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide
weiter zu beschleunigen. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für
Europa des Landes Brandenburg aufmerksam.
Hierzu führt das FinMin weiter aus:
Obwohl die Belege bereits seit 2017 nur nach Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen, gehen nach wie vor viele Belege unaufgefordert und vor allem auf Papier ein. Die Verarbeitung von Papierbelegen ist allerdings sehr aufwendig. Diese müssen zunächst sortiert und künftig dann digitalisiert werden, auch wenn sie für das jeweilige Besteuerungsverfahren tatsächlich gar nicht benötigt werden.
Eine Sondererhebung in den Finanzämtern im Jahr 2024 ergab, dass in den 13 Finanzämtern des Landes Brandenburg 4,6 Millionen Belege eingingen, deren Vorlage tatsächlich nur zu einem sehr geringen Teil erforderlich war.
Vom an werden die brandenburgischen Finanzämter daher alle Papierbelege ungeprüft zurücksenden, die zu einer auf Papier abgegebenen Steuererklärung eingereicht werden. Die Rücksendung der ungeprüften Belege erfolgt mit einem Informationsschreiben, in dem erläutert wird, dass es oftmals genügt, vollständige Angaben und detaillierte, verständliche Eintragungen in der Steuererklärung vorzunehmen. Nur auf Anforderung des Finanzamtes hin müssen Belege übermittelt werden.
Auch die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung digital einreichen, werden aufgefordert, ebenfalls auf das unaufgeforderte Einsenden von Belegen in digitaler oder Papierform zu verzichten.
Möchten Steuerpflichtige dennoch Belege zusammen mit der Steuererklärung einreichen, ist dies digital kein Problem. Nur Papierbelege werden zurückgesandt.
Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
TAAAJ-97254