Einkommensteuer | Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Einführung des neuen KONSENS-Verfahrens (FinMin)
Das Finanzministerium
Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) macht darauf aufmerksam, dass ab dem
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr
sofort ausgestellt und direkt an Antragstellende übergeben werden können. Grund
ist die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE –
Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).
Das FinMin führt hierzu u.a. weiter aus:
Mit dem neuen Verfahren wird die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt. Dabei wird automatisch eine sogenannte Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel beträgt diese drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, wird der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolgt in der Regel zentral per Post.
Die bisherige Möglichkeit, bei persönlicher Vorsprache eine Freistellungsbescheinigung direkt ausgehändigt zu bekommen, entfällt mit Einführung des neuen Systems vollständig. Das bisherige Verfahren steht ab dem nicht mehr zur Verfügung.
Das FinMin empfiehlt allen Antragstellenden, künftig rechtzeitig mit ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen und den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung frühzeitig einzureichen – insbesondere dann, wenn ein konkreter Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einzuhalten ist.
Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
XAAAJ-96781