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Gewerbesteuer

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Einkommen-/Gewerbesteuer //

Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs (BFH)

Der BFH hat zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA entschieden, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt. § 15b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gewerbesteuer keine Anwendung (BFH, Urteil v. 18.12.2024 - I R 12-13/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Körperschaftsteuer //

Organschaft und atypisch stille Beteiligung II (BFH)

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 17/21; veröffentlicht am 3.4.2025).

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Einkommensteuer/Körperschaftsteuer //

Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis (BFH)

Die von einer AG (als Organgesellschaft einer inländischen Holdinggesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften unterliegen in vollem Umfang der Gewerbesteuer und ein Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG ist -ausschließlich- bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis nicht möglich (BFH, Urteil v. 16.10.2024 - I R 16/20; veröffentlicht am 13.3.2025).

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Abo Gewerbesteuer //

Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist (BFH)

Veräußert der Hauptbeteiligte seinen Anteil an der Personengesellschaft (Hauptgesellschaft), unterliegt der Veräußerungsgewinn § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Dies gilt sowohl für den auf den Unterbeteiligten entfallenden Veräußerungsgewinn als auch für den Veräußerungsgewinn, der auf den "unbelasteten" Gesellschaftsanteil entfällt (BFH, Urteil v. 21.11.2024 - IV R 26/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Verfahrensrecht //

Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH)

Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 (UStAusfVerm/StRÄndG) oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG i.d.F. des UStAusfVerm/StRÄndG ist ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH, Urteil v. 10.10.2024 – IV R 1/22; veröffentlicht am 6.2.2025).

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Gewerbesteuer //

Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung (BFH)

Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Fläche, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen (BFH, Urteil v. 17.10.2024 - III R 33/22; veröffentlicht am 23.1.2024).

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Gewerbesteuer //

Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums (BFH)

Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 1/23; veröffentlicht am 23.1.2025).

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Gewerbesteuer //

Keine erweiterte Grundbesitzkürzung bei unterjährigem Erwerb von Grundbesitz und zuvor getätigten Vorbereitungsmaßnahmen (FG)

Eine nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG begünstigte Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz erst nach Beginn des Erhebungszeitraums erlangt wird, selbst wenn zuvor erhebliche Maßnahmen in Bezug auf den Grundbesitz erfolgt sind (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 5.11.2024 – 8 K 8179/22; Revision zugelassen).

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