Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständige Dozenten
Eine GmbH, die durch ihren Alleingesellschafter-Geschäftsführer Unterricht an einem anderen Fortbildungsinstitut erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung i. S. von § 3 Nr. 13 GewStG und daher nicht von der Gewerbesteuer befreit.