Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Mitvermietung eines Lastenaufzugs
Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs bei der Vermietung eines Kaufhauses steht der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht entgegen. Die Mitvermietung des Lastenaufzugs, der als Betriebsvorrichtung anzusehen ist, stellt im Rahmen der Vermietung eines Kaufhauses einen notwendigen Teil einer wirtschaftlichen sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung dar.