Lehrbuch Umsatzsteuer
19. Aufl. 2022
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Kapitel 2: Steuergegenstand
2.1 Umsatz
2.1.1 Der Begriff des Umsatzes
36Wie jedes materielle Steuergesetz ist auch das UStG von dem Prinzip der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung getragen (§ 38 AO): Sobald ein bestimmter Lebenssachverhalt einen im Gesetz umschriebenen abstrakten Tatbestand erfüllt, an den eine Leistungspflicht geknüpft ist, wird hierdurch die Steuerschuld ausgelöst. Das UStG kennt seit nur noch vier Tatbestände, die als Umsätze Umsatzsteuer auslösen:
Den Haupttatbestand
Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), auch in den besonderen Erscheinungsformen der Werklieferung und der Werkleistung
und die Ergänzungstatbestände
unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG), die den entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werden,
Einfuhr, die die besondere Steuerform der Einfuhrumsatzsteuer auslöst (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG),
innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG).
37Über diese genannten Tatbestände hinaus wird bei unrichtigem (zu hohem) oder unberechtigtem Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 und 2 UStG) Steuer als eine Art „Straf“steuer ausgelöst. Gleiches gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG im Fall der sog. Mindest-Ist-Versteuerung bei Zahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungsumsätze. Ferner entsteht in Fällen sog. Anzahlungen – Zahlungen, die bereits vor Erbringung der Lieferung oder so...