
Auflage 1
Onlinebuch AO-Kommentar – Die wichtigsten Vorschriften
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§ 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
IV A 4 – S 0316/13/10003, BStBl 2014 I S. 1450 (GoBD); IV A 4-S0316/19/10003: 001, BStBl 2019 I S. 1269 (GoBD); Bay. Landesamt für Steuern v. – S 0316.1.1-3/5 St 42, AO Kartei BY § 146 AO Karte 3, BC 2017 S. 709; AEAO zu § 146 AO.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung
1§ 146 AO, der im Wesentlichen auf § 162 RAO zurückgeht und teilweise § 239 HGB entspricht, konkretisiert die steuerrechtlichen Anforderungen an die Führung von Büchern und Aufzeichnungen. In den letzten Jahren wurde die Norm an die technische Entwicklung und die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft angepasst. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. war die letzte wesentliche Änderung der Vorschrift.
2Ziel des § 146 AO ist es, den Stpfl. in die Lage zu versetzen, aufgrund seiner Bücher und Aufzeichnungen vollständige und richtige Erklärungen über seine steuerlichen Verhältnisse abgeben zu können und dadurch dem Finanzamt die jederzeitige Prüfung seiner Angaben und der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Aufzeichnungen zu ermöglichen.
II. Geltungsbereich
3§ 146 AO ist anwendbar auf alle, d...