AktG § 299
Drittes Buch: Verbundene Unternehmen
Erster Teil: Unternehmensverträge
Zweiter Abschnitt: Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
§ 299 Ausschluss von Weisungen
Aufgrund eines Unternehmensvertrags kann der Gesellschaft nicht die Weisung erteilt werden, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.
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XAAAA-76444