Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 366 Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung
Frenkel, Form, Inhalt und Bekanntgabe außergerichtlicher Rechtsbehelfsentscheidungen (§ 366 AO), DStR 1980 S. 558.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 § 366 AO regelt Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung. Die Vorgängerbestimmung zu Zeiten der Geltung der RAO war § 247 RAO. Die Bestimmung wurde seit Einführung der AO 1977 verschiedentlich geändert. Die letzte Änderung erfolgte hierbei durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. sowie das Jahressteuergesetz 2020 Ausdrücklich zulässig ist seit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens auch die elektronische Erteilung der Einspruchsentscheidung. Inhaltlich ist die Bestimmung als sehr wichtig für ein rechtsstaatliches Einspruchsverfahren anzusehen. Zu beachten ist zur Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen, die einen Sonderfall einer Einspruchsentscheidung darstellen, aber insbesondere die Sonderbestimmung des § 367 Abs. 2b AO.
2 (Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Anforderungen an eine Einspruchsentscheidung
3 § 366 AO normiert, welche Anforderungen an eine wirksame Einspruchsentscheidung zu stellen sind. Darüber hinaus sind, die allgemeinen Vorschriften, die fü...