Herbert Schleder, Michael Myssen, Arlett Feierabend, Andreas Kerst, Carina Emser

Steuerrecht der Vereine

12. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55885-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65272-1

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Steuerrecht der Vereine (12. Auflage)

F. Lohnsteuer

Literatur:

Seel, Rettungsdienste vor dem „Aus“, Aktuelle Rechtsprechung zur Frage der abhängigen oder selbständigen Beschäftigung, NWB 45/2016 S. 3389; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, NWB 9/2013, Beilage 1/2013; Gradl, Steuern und Sport, Besteuerungsfragen bei Profisportlern, IWB 13/2014 S. 489; Nacke, Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Sportler, NWB 08/2011 S. 607.

1. Verein als Arbeitgeber

1191Vereine beschäftigen häufig Arbeitnehmer. Das können z. B. ein hauptberuflicher Geschäftsführer oder nebenberufliche Übungsleiter, Raumpflegerinnen oder Sportler sein. Auch Mitglieder, die z. B. bei Vereinsfesten arbeiten und dafür eine Bezahlung erhalten, sind insoweit Arbeitnehmer ihres Vereins.

1192Ist ein Verein Arbeitgeber, hat er bestimmte steuerrechtliche Pflichten zu beachten. Er muss Lohnsteuer einbehalten, sie beim Finanzamt anmelden und abführen. Daneben hat er auch die Pflichten zu beachten, die sich aus dem Sozialversicherungsrecht und dem Mindestlohngesetz (vgl. hierzu Rz. 1331 ff.) ergeben.

1193Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist kei...

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