Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
AEAO zu § 179 AO v. (BStBl 2014 I S. 290), zuletzt geändert durch NWB RAAAE-63814.
Baum/Kaluza, Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, NWB 2008 S. 3641.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung
1In § 179 AO werden die verschiedenen Arten der gesonderten Feststellung aufgezählt. Ziel ist es, die Besteuerungsgrundlagen einheitlich und verfahrensökonomisch festzustellen und die Steuerfestsetzung zu erleichtern und zu vereinfachen. Es handelt sich um selbständig anfechtbare Feststellungen, die anschließend, wenn sie materiell bestandskräftig werden, für die Finanzbehörde und die Feststellungsbeteiligten verbindlich sind.
2Die gesonderte Feststellung gewährleistet die verfahrensökonomische Vorbereitung der Steuerfestsetzung. Es wird aus verfahrensökonomischen Gründen bestimmt, dass die sachnähere Behörde die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen vornimmt (vgl. auch §§ 180 ff. AO). Sind mehrere Beteiligte vorhanden, soll die gesonderte Feststellung sicherstellen, dass für alle eine verbindliche ...