IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen
3. Aufl. 2015
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3. Bestandteile des IFRS-SME-Abschlusses
3.1 Überblick
Nach IFRS-SME 3.17 besteht ein IFRS-SME-Abschluss aus folgenden Bestandteilen:
Bilanz,
Gesamtergebnisrechnung unter Ausweis des Periodenergebnisses als Zwischenergebnis (1. Alternative) oder einer GuV-Rechnung sowie einer Gesamtergebnisrechnung, welche ausgehend vom Periodenergebnis die Komponenten des sonstigen Gesamtergebnisses enthält, und zum Gesamtergebnis überleitet (2. Alternative),
Eigenkapitalveränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und
Anhang, der die maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zusammenfasst und sonstige Erläuterungen enthält.
Da der Vergleichbarkeit als qualitativer Anforderung an die Rechnungslegung eine große Bedeutung zukommt (vgl. Abschnitt 2.1.1), schreibt IFRS-SME 3.14 vor, dass – ausgenommen der „IFRS for SMEs“-Standard erlaubt etwas anderes oder schreibt etwas anderes vor (vgl. hierzu für die Aufstellung der IFRS-SME-Eröffnungsbilanz IFRS-SME 35.11 Satz 2) – im Abschluss Vergleichsinformationen hinsichtlich der vorangegangenen Perioden für alle quantitativen Informationen anzugeben sind. Ebenfalls hat ein Unternehmen verbale und beschreibende Informationen in die Vergleichsinformationen mit ...