
IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen
3. Aufl. 2015
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6. Erstellung der IFRS-SME-Eröffnungsbilanz
6.1 Grundsatz
Ebenso wie in der IAS/IFRS-Rechnungslegung enthält die IFRS-SME-Rechnungslegung mit IFRS-SME 35 einen eigenen Abschnitt, der die Umstellung der Rechnungslegung auf die IFRS-SME-Rechnungslegung erleichtern soll. Dies gilt unabhängig davon, ob das einen IFRS-SME-Abschluss aufstellende Unternehmen bislang nach den IAS/IFRS-Rechnungslegungsvorschriften oder zuvor nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften einschließlich nationaler steuergesetzlicher Regelungen bilanziert hat (IFRS-SME 35.1). Ebenso wie nach den full IFRS (vgl. IFRS 1.4A und 1.4B) erhalten nach den Amendments vom Mai 2015 zum „IFRS for SMEs“-Standard nunmehr auch SMEs die Möglichkeit die Erleichterungen bei Aufstellung der IFRS-SME-Eröffnungsbilanz mehrfach in Anspruch zu nehmen, falls eine vorherige IFRS-SME-Rechnungslegung durch die Anwendung anderer Rechnungslegungsstandards unterbrochen wurde und das SME zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu den IFRS-SME-Rechnungslegungsnormen übergeht (IFRS-SME 35.2 Satz 1). Sofern ein SME zu einem späteren Zeitpunkt (nach erstmaligem Übergang zur IFRS-SME-Rechnungslegung) erneut zu den IFRS-SME-Rechnungslegungsnormen übergeht,...