Dokument Organschaft
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Organschaft
Online-Beiträge aus der NWB-Datenbank:
Ebber, Umsatzsteuerliche Organschaft, infoCenter;
Ebber, Haftung bei Organschaft, infoCenter;
Gehrmann, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, infoCenter;
Haack, Gewinnabführungsvertrag, infoCenter;
Haack, Unternehmensverträge, infoCenter;
Wolz, Konzernabschluss und steuerliche Organschaft (HGB, EStG);
Heinrich, Gewinnabführungsvertrag, Grundlagen;
Zeitschriftenbeiträge:
ab 2018
Adrian, Umwandlungsbedingte Mehr- und Minderabführungen – Zugleich Anmerkungen zum , StuB 17/2020 S. 653;
Adrian, Ausgleichszahlungen bei ertragsteuerlicher Organschaft, StuB 8/2020 S. 316;
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Habel/Müller, Die deutsche Gruppenbesteuerung im europäischen Kontext, IWB 19/2020 S. 772;
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Hartmann, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft erneut auf dem unionsrechtlichen Prüfstand, NWB 2/2020 S. 80;
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L´habitant, Zur tatsächlichen Beherrschung bei einer organisatorischen Eingliederung mittels eines isolierten Beherrschungsvertrags (Umsatzsteuerliche Organschaft), UStB 2018 S. 206;
Masuch/Fetzer, Personengesellschaften als umsatzsteuerliche Organgesellschaften, NWB 2020 S. 3468;
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Prätzler, Umsatzsteuerliche Organschaft im Umbruch, BB 2018 S. 599;
Ronneberger, Steuerliche Behandlung umwandlungsbedingter Mehrabführungen – Darstellung von Praxisfolgen durch das Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. , NWB 23/2020 S. 1700;
Satish/Weiß, Qualifizierung von Personengeselslchaften als abhängige Unternehmen im Rahmen einer grunderwerbsteuerlichen Organschaft, DStR 2018 S. 1257;
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Stößel/Stockburger, Die umsatzsteuerliche Gruppenbesteuerung, DB 2020 S. 2305;
Strahl, KÖSDI 2018 S. 20890.
vor 2018
Behrens/Meyer-Wirges, Anmerkungen zum koordinierten Ländererlass vom zur grunderwerbsteuerlichen Organschaft, DStR 2007 S. 1290;
Bethke, Praxisprobleme der Umsatzsteuer - Teil 2, DStR 2014 S. 728;
Bleckmann, Die organisatorische Eingliederung – das aktuelle BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Organschaft, BB 2013 S. 855;
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Birkenfeld, Gedanken zur grenzüberschreitenden Organschaft, UR 2010 S. 198;
Birkenfeld, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft und Gemeinschaftsrecht, UR 2008 S. 2;
Brinkmann/Walter-Yardegadjam, Die Einbeziehung von Personengesellschaften in die umsatzsteuerliche Organschaft, DStR 2016 S. 650;
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Diemer, Vorsteueraufteilung bei Holdinggesellschaften und umsatzsteuerliche Organschaft, DB 2015 S. 1748;
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Dötsch/Pung, Organträger-Personengesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern: Zur Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 7 KStG, DB 22/2014 S. 1215;
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Hasbach, Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft mit Eröffnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens, MwStR 2017 S. 262;
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Heurung/Fröhr/Schmidt, BB-Rechtsprechungsreport ertragsteuerliche Organschaft 2015, BB 2016 S. 727;
Höink/Hudasch, Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anpassung der Verwaltungsanweisung, DB 2014 S. 1286;
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Hummel, Recht einer Holdinggesellschaft auf Abzug der entrichteten Mehrwertsteuer für die Beschaffung des an ihrer Tochtergesellschaften investierten Kapitals – an Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft erbrachten Dienstleistungen – Erforderlichkeit eines Unterordnungsverhältnisses für die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe, UR 2015 S. 671;
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Jansen, Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft, BB 2016 S. 2263;
Jochimsen/Mangold/Zinowsky, Ertragsteuerliche Organschaft bei Implementierung eines Personengesellschafts-Treuhandmodells, DStR 42/2014 S. 2045;
Jorewitz, Voller Vorsteuerabzug bei reinen Führungsholdings zu gewähren und Neuregelung der Organschaft erforderlich, IStR 2015 S. 721;
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Klink/Wüllrich, Die umsatzsteuerliche Organschaft - Gesellschaftsrechtliche Fallstricke bei der organisatorischen Eingliederung, BB 30/2014 S. 1757;
Korn, Grundsatzentscheidungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft, SteuK 2016 S. 145;
Langer/Hammerl, BMF beseitigt teilweise Unsicherheiten bei der umsatzsteuerlichen Organschaft, DStR 2013 S. 896;
Marchal/Oldiges, Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft auch bei Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters – BFH verschärft Anforderungen an umsatzsteuerliche Organschaft, DStR 42/2013 S. 2211;
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Pyszka/Nienhaus, Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei Gewinnausschüttungen sowie vororganschaftlichen Mehrabführungen an eine Organgesellschaft - Zugleich Anmerkungen zum , DStR 32/2014 S. 1585;
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Rogall/Dreßler, Ungereimtheiten betreffend Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter bei Organschaften, DStR 9/2015 S. 449;
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Schimmele/Weber, Haftung bei Organschaft – Offene Fragen zu § 73 AO, BB 38/2013 S. 2263;
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Streit/Streit, Der BFH und die Missbrauchsbekämpfung: Was bleibt von der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft?, DStR 2016 S. 1448;
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Teiche, Verfahrensrechtliche Aspekte nach der Organschaftsreform, DStR 42/2013 S. 2197;
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Wäger, Organschaft, UR 2016 S. 173;
Wagner/Fuchs, Umsatzsteuerliche Organschaft: Zwingendes Ende der finanziellen Eingliederung durch Insolvenz einer Gesellschaft?, BB 2017 S. 2202;
Wagner/Marchal, zur umsatzsteuerlichen Organschaft und zum Vorsteuerabzug bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, DStR 2017 S. 2150;
Walter, Die „kleine Organschaftsreform” – Teil 1: Haftungsfalle Verlustübernahme und weitere Gefahren, GStG 7/2013 S. 246;
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Weßling, Umsatzsteuerliche Organschaft bei Personengesellschaften und Vertrauensschutz nach § 176 AO, DStR 2016 S. 1151;
Bücher/Kommentare:
Müller in Mössner/Seeger/Oellerich, § 14 KStG;
Müller/Stöcker/Lieber, Die Organschaft, NWB Verlag Herne, 11. Aufl. 2020, ISBN: 978-3-482-67621-5 .
A. Problemanalyse
I. Körperschaftsteuerliche Organschaft
1-4Einstweilen frei
5Unter Organschaft versteht man, im Bereich der Steuern vom Einkommen und Ertrag, die (partielle) Einkommensgemeinschaft zweier Unternehmen, dem Organträger und der Organgesellschaft, die zur Folge hat, dass die von beiden Unternehmen erzielten Einkommen nur einem von ihnen, nämlich dem Organträger, zugerechnet werden. So werden zivilrechtlich selbständige Unternehmen ertragsteuerlich nur wie ein einziges Besteuerungssubjekt behandelt.
Die Organschaft ist, neben den verdeckten Gewinnausschüttungen, eines der wichtigsten Themen im Körperschaftsteuerrecht und auch eines der umfangreichsten. Bei einer solchen Fülle gibt es Grenzen, was ein Grundlagenbeitrag leisten kann. Einige der Bereiche können deshalb nur umrissen werden. Es wird in diesen Fällen jedoch auf entsprechende weiterführende Literatur verwiesen.
6-9Einstweilen frei
II. Umsatzsteuerliche Organschaft
10Gem. Art. 11 Abs. 1 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten der EU dort ansässige, rechtlich selbständige Personen wie einen Steuerpflichtigen behandeln, sofern finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch enge Beziehungen bestehen. Dieser Zusammenschluss wird als Mehrwertsteuer-Gruppe bezeichnet. Mittlerweile haben bereits 16 Mitgliedstaaten eine solche Mehrwertsteuer-Gruppe eingeführt. Die gewählten Modelle der Mehrwertsteuer-Gruppe unterscheiden sich dabei zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sowohl in Ihrer steuerlichen Wirkung als auch in den Voraussetzungen.
In Deutschland wurde von dieser Ermächtigung mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ebenfalls Gebrauch gemacht. Die sog. umsatzsteuerliche Organschaft hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1923 hatte sich der RFH dahingehend geäußert, dass juristische Personen, die grds. selbständige Unternehmer sind, unter bestimmten Voraussetzungen diese Selbständigkeit aus umsatzsteuerlicher Sicht verlieren können. Nachdem sich der RFH 1934 erneut grundlegend mit der umsatzsteuerlichen Organschaft auseinander gesetzt hatte, wurde diese in das Umsatzsteuergesetz vom aufgenommen. In dieser ersten Fassung lautete der § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wie folgt:
„Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmens derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat.”
Seit 1968 ist die heutige Regelung des § 2 Abs. 2 UStG nahezu unverändert. Danach ist ein Unternehmen umsatzsteuerlich als unselbständig anzusehen, d. h., eine umsatzsteuerliche Organgesellschaft liegt vor, wenn es finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist. Dabei kommt es nicht auf das Auftreten der Organgesellschaft nach außen an. Es ist ausschließlich von Bedeutung, ob ein Unternehmen im Innenverhältnis in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist.
11Zweck der umsatzsteuerlichen Organschaft war es, während des Systems der Allphasenbruttoumsatzsteuer in Deutschland die vertikale Konzentration zu stoppen bzw. zu verhindern, indem umsatzsteuerliche Organschaften begründet werden konnten. Aber auch nach der Einführung des Vorsteuerabzugs wurde an dem Konstrukt der umsatzsteuerlichen Organschaft festgehalten. Begründet wurde dies im Regierungsentwurf damit, dass an dem Grundsatz, dass Unternehmer nur der sein kann, der selbständig ist, festzuhalten sei. Zudem wurde der Zweck der umsatzsteuerlichen Organschaft weiterhin in der Vermeidung von Verwaltungsarbeit gesehen.
Dieser Zweck wurde auch von der EG-Kommission als Ziel der Mehrwertsteuer-Gruppe gesehen. Als weiteres Ziel fügte sie an, dass unlautere Praktiken mit der Bildung von Mehrwertsteuer-Gruppen bekämpft werden könnten. So sollte die Mehrwertsteuer-Gruppe bewirken, dass Unternehmen sich nicht in mehrere Steuerpflichtige aufspalten, um möglichst viele Sonderregelungen in Anspruch nehmen zu können.
12-19 Einstweilen frei