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Keine Belastung der sog. Schachtelstrafe mit Gewerbesteuer bei Dividendenbezug durch Organgesellschaft
Urteil des FG Münster vom 14. 5. 2014 - 10 K 1007/13 G
[i] FG Münster, Urteil vom 14. 5. 2014 - 10 K 1007/13 G NWB NAAAE-68383Das NWB NAAAE-68383 entschieden, dass eine Belastung der sog. Schachtelstrafe (§ 8b Abs. 5 KStG) mit Gewerbesteuer nicht in Betracht kommt, wenn die Dividende über eine Organgesellschaft vereinnahmt wird und die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschriften vorliegen. Das Finanzgericht stellt sich gegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, wonach die Nichtanwendung des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft auf Ebene des Organträgers nachzuholen ist.
In der NWB Datenbank kann unter der NWB DokID NWB KAAAE-61145 der Grundlagenbeitrag „Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG)“ und unter der NWB DokID NWB EAAAE-28096 der Grundlagenbeitrag „Organschaft“ aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. (Vereinfachter) Sachverhalt
[i]infoCenter „Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft“ NWB LAAAB-04863Zwischen der A-GmbH (Organträger) und ihrer Tochtergesellschaft B-GmbH (Organgesellschaft) besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Die Organgesellschaft (nachfolgend: OG) hält 72,3 % der A...