StGB § 61

Allgemeiner Teil

Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat

Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 61 Übersicht

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

  1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

  2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

  3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,

  4. die Führungsaufsicht,

  5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,

  6. das Berufsverbot.

Fundstelle(n):
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WAAAB-27062