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BFH Urteil v. - V B 3/85 BStBl 1985 II S. 555

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1 S. 1ZPO § 42 Abs. 2ZPO §§ 43, 44, 46

Leitsatz

Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann gerechtfertigt sein, wenn der Richter in einem frühen Abschnitt des Klageverfahrens seine Meinung des Inhalts, die Klage werde keinen Erfolg haben, in einer Weise äußert, die dem Kläger Grund für die Befürchtung gibt, der Richter werde Gegengründen nicht mehr aufgeschlossen gegenüberstehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 555
BFHE S. 144 Nr. 144,
LAAAA-97557

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BFH, Urteil v. 04.07.1985 - V B 3/85

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