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BFH Beschluss v. - V B 121/92

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) machte in dem Verfahren .../91 vor dem Finanzgericht (FG) geltend, der angefochtene Umsatzsteuerbescheid 1982 sei rechtswidrig, weil Vorsteuerbeträge von insgesamt ... DM aus Rechnungen über die Zahlung eines Vertrauensschadens nach der Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages und wegen der Zahlung von Anwaltskosten von dem Beklagten und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) nicht berücksichtigt worden seien. Außerdem war bei dem I.Senat des FG ein Rechtsstreit wegen Feststellung der Einkünfte der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung anhängig. Der Schriftwechsel der Klägerin mit dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des I.Senats über die Anforderung u.a. der Akten im Verfahren ... vor dem Oberlandesgericht (OLG) A/Landgericht G, die Akte des FA B über die Beschwerde betr. C, die Akte des FA D in der Strafsache des Prozeßbevollmächtigten und die Akte der Oberfinanzdirektion (OFD) E und des ... Finanzministeriums wegen Dienstaufsichtsbeschwerden gelangte nach dem 20. Februar 1992 zu den Akten des V.Senats. Dieser zog die Akten des Landgerichts G, die sich bei den Akten im Verfahren I... befanden, bei, forderte aber keine der übrigen erwähnten Akten an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 482
BFH/NV 1994 S. 482 Nr. 7
VAAAB-33953

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BFH, Beschluss v. 24.05.1993 - V B 121/92 -nv-

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