NWB Kommentar Bilanzierung
14. Aufl. 2022
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§ 324a Anwendung auf den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a
Fey/Deubert, Befreiender IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB für Zwecke der Offenlegung, KoR 2006 S. 92.
I. Regelungszweck
1Der Gesetzgeber eröffnete im Jahr 2004 interessierten Unternehmen die Möglichkeit, einen (sog.) Einzelabschluss auf der Grundlage der IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, soweit diese in europäisches Recht transformiert worden sind, zu erstellen und in geprüfter Form dem Bundesanzeiger zur Bekanntmachung einzureichen (→ § 325 Rz. 25). Damit verbunden war nach damaliger Rechtslage eine befreiende Wirkung dieser Einreichung des Einzelabschlusses insoweit, als – vor Einführung des elektronischen Handelsregisters – die Bekanntmachung eines solchen Einzelabschlusses im Bundesanzeiger von der gleichzeitigen Veröffentlichung des (handelsrechtlichen) Jahresabschlusses an dieser Stelle entbunden hatte. Es war lediglich im (noch nicht elektronischen) Bundesanzeiger die Hinterlegungsbekanntmachung für den (handelsrechtlichen) Jahresabschluss beim örtlichen Registergericht bekannt zu machen.
2Seit Einführung des Bundesanzeigers setzt die (scheinbar) befreiende Wirkung der Offenlegung des IFRS-Einzelabschlusses u. a. die Einreichung des (hand...