Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
10. Aufl. 2021
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Übungsklausur zum Zollrecht - Fristsache – Eilt nicht! Oder doch?
Bezüge: (Eurogate I), ZfZ 2012, 264
Die Übungsklausur befasst sich insbesondere mit der Entstehung einer Zollschuld. Im Rahmen dieser Prüfung muss der Bearbeiter die möglichen verschiedenen Pflichtverletzungen erkennen und gegeneinander abgrenzen. Des Weiteren beinhaltet die Klausur das Erlöschen der bereits entstandenen Zollschuld.
I. Sachverhalt
B betreibt ein privates Zolllager, in das er einfuhrabgabenpflichtige Nicht-Unionswaren aufnimmt, die er anschließend in Gebiete außerhalb der EU ausführt. Bei der Entnahme der Waren aus dem Zolllager werden Zollanmeldungen für die Wiederausfuhr und zur Eröffnung eines Versandverfahrens T1 abgegeben.
Bei einer Zollprüfung stellt sich heraus, dass B regelmäßig die Entnahmen aus dem Zolllager erst mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 100 Tagen in seinen Bestandsaufzeichnungen vorgenommen hat. Die Zollverwaltung meint, dass B gegen die für das Zolllager geltenden Buchführungspflichten aus den zollrechtlichen Vorschriften verstoßen habe und insofern eine Zollschuld entstanden sei.
B hält der Zollverwaltung entgegen, dass ein Pflichtverstoß ...