Beate Gölz-Kälberer

Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

1. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01821-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67931-5

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Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (1. Auflage)

6. Sachbezüge

6.1 Einführende Anmerkungen

Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen zu, sind diese ebenso wie Barlohnzahlungen entweder dem laufenden Arbeitslohn oder den sonstigen Bezügen zuzuordnen. Insoweit gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit neben Gehältern und Löhnen „auch andere Bezüge und Vorteile, die ‚für‘ eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt“ (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG). „Diese Bezüge oder Vorteile gelten dann als für eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind, ohne dass ihnen eine Gegenleistung für eine konkrete (einzelne) Dienstleistung des Arbeitnehmers zugrunde liegen muss.“

Neben den eigentlichen Arbeitslohn können auch Sachbezüge treten, was mit diversen Rechtsfragen verbunden ist. Zu fragen ist bspw., ob Arbeitslohn zufließt, wenn der Arbeitgeber Sportmöglichkeiten zur Verfügung stellt, Führerscheinkosten trägt, Vorsorgeuntersuchungen für den Arbeitnehmer zahlt oder ihm eine Wohnung, Mahlzeiten bzw. Kleidung zur Verfügung stellt. Angesprochen sind damit di...

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