Körperschaftsteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2021
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§ 33 Ermächtigungen
A. Allgemeines zu § 33 KStG
BStBl 2010 I S. 19.
Haarmann/Suttrop, Zustimmung des Kabinetts zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, BB 2009 S. 1275; Kessler/Eicke, Gedanken zur Verfassungs- und Europarechtskonformität des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes, DB 2009 S. 1314; Sinz/Kubaile, Der Entwurf des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes: Steinbrücks 7. Kavallerie, IStR 2009 S. 401; Worgulla/Söffing, Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, Kritische Betrachtung von Geschäftsbeziehungen zum europäischen Ausland, FR 2009 S. 545.
I. Rechtsentwicklung des § 33 KStG
1 Die ursprünglich in § 53 KStG i. d. F. von Art. 4 des Gesetzes v. enthaltenen Ermächtigungsvorschriften wurden durch Art. 3 des Steuersenkungsgesetzes v. zuerst unverändert in das für das Halbeinkünfteverfahren neu konzipierte KStG übernommen. Die erforderlichen Anpassungen erfolgten erst durch Art. 2 des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) v. , nach § 34 Abs. 2a KStG (a. a. O.) anwendbar erstmals für den Veranlagungszeitraum 2001; bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals für den Veranlagungsz...