Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 138f Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Johannes Becker (Oktober 2021)

A. Allgemeine Erläuterungen

Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

1§ 138f AO regelt das Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen i. S. d. §§ 138d und 138e AO durch Intermediäre. Regelungen zu einer subsidiären Mitteilungspflicht des Nutzers finden sich systematisch nicht ganz geglückt in § 138f Abs. 6 AO und in § 138g AO. Hier wäre eine stringente Regelung der Pflichten der Nutzer in § 138g AO vorzugswürdig gewesen.

2§ 138f AO regelt das Verfahren dabei wie folgt:

  • Absatz 1 regelt die Form der Mitteilung;

  • Absatz 2 sieht die Regelungen zur Frist der Abgabe einer Mitteilung vor;

  • Absatz 3 regelt den zu übermittelnden Inhalt.

  • Absatz 4 begründet im Verhältnis des Intermediärs zum Nutzer eine Informationspflicht zugunsten des Nutzers einer Steuergestaltung.

  • Absatz 5 regelt die Aufgaben des BZSt im Verhältnis zu Intermediär und Nutzer (Regelungen zum innerbehördlichen Verfahren – insbesondere auch zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern – finden sich auch in § 138j).

  • Absatz 6 enthält eine subsidiäre Mitteilungspflicht des Nutzers, für den Fall, dass der Intermediär gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und dadurch gehindert ist, seiner Meldepflicht nachzu...

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