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Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

6. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-482-65346-9

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug

Hans-Ulrich Dietz (September 2021)
Hinweis:

§ 4 LStDV „Lohnkonto“, § 5 LStDV „Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung“; R 41.1 bis 41.3 LStR; H 41.3LStH.

Arbeitshilfen und Grundlagen online:

Geißler, Arbeitgeber, InfoCenter, NWB TAAAB-26804; Wenning, Arbeitnehmer, InfoCenter, NWB DAAAB-05654; Wenning, Lohnkonto, InfoCenter, NWB IAAAA-41709.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber die Pflicht, Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Dazu hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG bestimmt hierzu den Umfang der Lohnkontenführung und den Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.

2 Dieser Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG) ist u. a. (siehe → Rz. 6) für die Zuständigkeit der Finanzämter von Bedeutung, die die Lohnsteuereinbehaltungspflichten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f EStG) oder einer Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) kontrollieren. Der Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte wird abweichend von § 12 AO und dem DBA-Betriebsstättenbegriff (Art. 5 OECD-MA) bestimmt.

3 Auf Grundlage des § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG werden in den §§ 4, 5 LStDV die für eine ordnungsgemäße Lohnkontenführung erforderlichen Mindestangaben normiert. Die ab dem

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