Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 247 Austausch von Sicherheiten

Dr. Ulf-Christian Dißars (Februar 2024)
Hinweis:

AEAO zu §§ 241 bis 248 AO; Dienstvorschrift „Formen der Sicherheitsleistung im Bereich der von der Zollverwaltung verwalteten Steuern und Abgaben (SiLDV)“.

A. Allgemeine Erläuterungen

1 § 247 AO betrifft den Austausch von Sicherheiten. Die Vorgängerbestimmung war § 140 RAO. Die Bestimmung ermöglicht es, alle Formen der Sicherheiten nach § 241 AO auszutauschen. Dieses Wahlrecht ist eine Folge der Wahlfreiheit desjenigen, der die Sicherheit nach § 241 AO stellt. Er hat eine Wahlfreiheit hinsichtlich der Sicherheit, so dass er auch ein Wahlrecht haben soll, einen Austausch der Sicherheiten vorzunehmen. Für das Zollrecht gilt die Regelung nicht, da dort die Sonderbestimmungen des UZK anzuwenden sind.

2–4 (Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Wahlrecht des Steuerpflichtigen

5§ 247 AO bestimmt, dass derjenige, der eine Sicherheit nach § 241 bis § 245 AO geleistet hat, berechtigt ist, die Sicherheit oder einen Teil davon durch eine andere nach den §§ 241 bis 245 AO geeignete Sicherheit zu ersetzen. Ein Interesse des Steuerpflichtigen an einem solche Austausch kann etwa dann bestehen, wenn Wertpapiere hinterlegt worden sind, die im Wert gestiegen sind.

6Die Finanzverwaltung hat den Austa...

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