Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
Baum, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Teil 3: Neuerungen bei der elektronischen Kommunikation im Besteuerungsverfahren, , NWB WAAAF-81181; Braun-Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016 S. 526; Rätke, Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens-Auswirkungen der AO-Änderungen auf den Steuervollzug, ; Vetten, Steuermodernisierunggesetz – eine Praxisanalyse, , NWB AAAAF-82934; Krömer/Nöcker, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Übersicht über wichtige Änderungen, AO-StB 2017 S. 305; Drüen, Aktuelle Entwicklungen im Steuerverfahrensrecht, DB 2018 S. 11; Nöcker, 101 Jahre Abgabenordnung –Wesentliche Neuerungen der letzten AO-Reformen, AO-StB 2020 S. 16; Seer, Was kann das allgemeine Verwaltungsrecht vom Steuerrecht lernen?, Die Verwaltung 55 (2022) S. 25.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1 § 122a AO regelt die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf. Die Möglichkeit dieser Form der Bekanntgabe wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahre...