Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 100 Vorlage von Wertsachen

Dr. Elmar Krüger (August 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1 § 100 hat in der Praxis nur eine geringe Bedeutung.

II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

2§ 100 AO ist eine Ausführungsbestimmung des § 92 Nr. 4 AO und stellt einen Spezialfall der Augenscheinnahme dar. Soweit die Vorlage nach § 100 AO das Betreten von Grundstücken und Räumen erfordert, ist ergänzend § 99 AO anzuwenden.

B. Systematische Kommentierung

I. Wertsachen

3Wertsachen sind Geld, Wertpapiere (Rekta-, Order- und Inhaberpapiere) und Kostbarkeiten wie Schmuckstücke, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetall, alte Münzen, Medaillen, Kunstgegenstände, Briefmarken, seltene Bücher.

II. Konkretisierung

4Nur die Vorlage bereits bekannter Wertsachen darf für die Besteuerung des maßgeblichen Sachverhaltes gefordert werden. Das Vorlageverlangen von dem persönlichen Gebrauch dienenden Kostbarkeiten ist wegen des Eingriffs in die Privatsphäre umstritten.

III. Hinzuziehung von Sachverständigen

5Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 98 Abs. 2 AO kann ein Sachverständiger zur Begutachtung der Wertsachen zugezogen werden.

IV. Vorlageverpflichtete

6Vorlagepflichtig sind die Beteiligten i. S. des § 78 AO und andere Personen...

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