Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit

Eva Dörr (Januar 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1 § 25 AO stellt eine Kollisionsregel für den Fall auf, dass aufgrund anderweitiger Bestimmung (§ 17 AO) mehrere Finanzbehörden örtlich zuständig sind. Davon lässt die Vorschrift bestimmte Ausnahmen zu.

II. Verhältnis zu anderen Vorschriften

2§ 24 AO kommt zur Anwendung, wenn keine Finanzbehörde aufgrund anderweitiger Bestimmung zuständig ist. Im Falle eines Zuständigkeitsstreits der Behörden oder bei Zweifeln an der örtlichen Zuständigkeit aus sonstigen Gründen haben diese nach § 28 AO ihre Aufsichtsbehörde anzurufen.

B. Systematische Kommentierung

I. Finanzbehörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist

3 Als Befassung mit der Sache genügt jedes Tätigwerden einer Behörde, das Bezug zu einem bestimmten Sachverhalt hat. Einer nach außen gerichteten Tätigkeit bedarf es nicht.

Beispiel:

Bisherige Zusammenveranlagung von Eheleuten als Erstbefassung für das Trennungsjahr.

II. Ausnahmen

4Die zuständigen Finanzbehörden können sich auf eine andere Behörde als die zuerst mit der Sache befasste einigen (§ 25 Satz 1 2. Halbsatz AO, 1. Fall). Einer Zustimmung des Steuerpflichtigen bedarf es nicht. Ferner kann eine andere Behörde als die zuer...

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