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EStG § 39d

VI. Steuererhebung

2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

§ 39d (weggefallen) [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAD-31083

1Anm. d. Red.: § 39d weggefallen gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2592) mit Wirkung v. .

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