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FFG § 98

Teil 3: Förderungen

Kapitel 2: Produktionsförderung

Abschnitt 2: Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 98 Begonnene Maßnahmen

Für die Verwendung der Förderhilfen zur Herstellung neuer Filme gilt § 75 entsprechend.

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RAAAJ-83372

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