Suchen
FFG § 52

Teil 3: Förderungen

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 3: Weitere Bestimmungen

§ 52 Zweckbindung der Fördermittel

Die Fördermittel sind ausschließlich für den bestimmten Förderzweck zu verwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAJ-83372

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden